01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 7007?
Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas ist in Unterposition 7007.11 (in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art) und Unterposition 7007.19 (anderes) unterteilt, Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) in Unterposition 7007.21 (in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art) und Unterposition 7007.29 (anderes). In 7007.11 gilt die Warennummer 7007.11.10 für Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die Zolltarifnummer 7007.11.90.00.0 für anderes. In 7007.19 gelten die Zolltarifnummer 7007.19.10.00.0 für emailliertes Glas, die Zolltarifnummer 7007.19.20.00.0 für in der Masse gefärbtes, undurchsichtiges, überfangenes oder mit absorbierender oder reflektierender Schicht versehenes Glas und die Warennummer 7007.19.80 für anderes. In 7007.21 gilt die Zolltarifnummer 7007.21.20.00.0 für Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die Warennummer 7007.21.80 für anderes, und in 7007.29 die Zolltarifnummer 7007.29.00.00.0 für anderes.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 7007
12 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 7007. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Sicherheitsglas – 7007.19.80.95.0
Gehärtete Folie – 7007.19.80.95.0
Autoglas – 7007.21.20.00.0
Auto-Windschutzscheibe – 7007.21.20.00.0
Schutzglas – 7007.19.80.95.0
Verbundglas – 7007.29.00.00.0
Glastür – 7007.19.80.95.0
Abdeckglas – 7007.19.80.95.0
Panzerglas – 7007.19.80.95.0
Handy-Schutzfolie – 7007.19.80.95.0
Gehärtetes Glas – 7007.19.80.95.0
Solarglas – 7007.19.80.18.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 7007
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 7007
Anmerkungen (1)
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 7007
Die acht Warennummern der Position 7007 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19727007.11.10eingeführt · in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art · zuletzt geändert 01.07.2022
- 01.01.19727007.11.90.00.0eingeführt · anderes
- 01.01.19727007.19.10.00.0eingeführt · emailliert
- 01.01.19907007.19.20.00.0eingeführt · in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender oder … · zuletzt geändert 01.01.2019
- 01.01.19907007.19.80eingeführt · anderes · zuletzt geändert 28.11.2013
- 01.01.20067007.21.20.00.0eingeführt · in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art
- 01.01.20067007.21.80eingeführt · anderes
- 01.01.19727007.29.00.00.0eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.2019
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen