01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7007.21.80?
Die Zolltarifnummer 7007.21.80.10.0 erfasst nicht gerahmte Windschutzscheiben für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 7007.21.80.90.0 mit dem Wortlaut „anderes“ erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer 7007.21.80.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7007.21.80
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7007.21.80
Anmerkungen (1)
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 7007.21.80
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7007.21.80 gilt für nicht gerahmte Windschutzscheiben für zivile Luftfahrzeuge?
Nicht gerahmte Windschutzscheiben für zivile Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 7007.21.80.10.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer fallen unter die Zolltarifnummer 7007.21.80.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung