01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7019.69.90?
Offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben, sind nach dem Versandland unterteilt: Zolltarifnummer 7019.69.90.11.0 gilt für Versand aus Malaysia, 7019.69.90.12.0 für Versand aus Taiwan, weitere Versandländer haben eigene Zolltarifnummern. Zolltarifnummer 7019.69.90.39.0 erfasst die offenmaschigen Gewebe, die unter keine der Versandland-Nummern davor fallen. Erzeugnisse aus gewebten oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind, werden in 7019.69.90.81.0 (versandt aus Marokko), 7019.69.90.83.0 (versandt aus der Turkei) und 7019.69.90.84.0 (andere) unterteilt. Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0 erfasst die übrigen Waren dieser Warennummer, die nicht unter die offenmaschigen Gewebe oder die Rovingerzeugnisse fallen.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7019.69.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 7019.69.90?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 7019.69.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7019.69.90
Anmerkungen (2)
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
05Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 7019.69.90
Zum 08.08.2026 wurden fünf Zolltarifnummern neu eingeführt. Die übrigen 9 Zolltarifnummern blieben unverändert.
- 08.08.20267019.69.90.16.0neu eingeführt · offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versandt aus dem Kosovo
- 08.08.20267019.69.90.17.0neu eingeführt · offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versand aus der Republik Moldau
- 08.08.20267019.69.90.18.0neu eingeführt · offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versandt aus Nordmazedonien
- 08.08.20267019.69.90.21.0neu eingeführt · offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › versand aus Serbien
- 08.08.20267019.69.90.39.0neu eingeführt · offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben › andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 7019.69.90
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7019.69.90 gilt für Ihre Ware?
Die Zolltarifnummer richtet sich nach der Art der Ware: Offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben, sind nach dem Versandland unterteilt, etwa 7019.69.90.11.0 für Versand aus Malaysia. Erzeugnisse aus gewebten oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Prepregs, fallen in die Zolltarifnummern 7019.69.90.81.0, 7019.69.90.83.0 und 7019.69.90.84.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
