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gültig seit 01.01.2022Dual-Use

Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0 – Andere Glasfaserwaren, Gewebe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Glasfaserwaren der Unterposition 7019.69, die nicht genäht oder vernadelt sind, weder offenmaschige Gewebe mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g (ohne Glasfaserscheiben) noch Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind. Offenmaschige Gewebe mit diesen Grenzwerten gehören in eine der Zolltarifnummern 7019.69.90.11.0 bis 7019.69.90.21.0 oder 7019.69.90.39.0, Erzeugnisse aus nicht imprägnierten Rovings oder Garnen in 7019.69.90.81.0, 7019.69.90.83.0 oder 7019.69.90.84.0. Typische Waren sind Isolierschläuche aus Glasfasergarnen und Gewebe aus Glasfasern in Köper- oder Atlasbindung.

Typische Waren:IsolierschläucheGlasfasergewebeKöpergewebe aus Glasfasern

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelGlas und Glaswaren
PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)
7019.11 – 7019.19Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus
mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse
Unterpositiongeschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)
Unterpositionandere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)
Unterpositiongeschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, nicht bestrichen oder laminiert
Unterpositiongeschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert
Unterpositionoffene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger
Unterpositionoffene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturgenähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerandereDiese Seite
7019.71 – 7019.73chemisch gebundene Flächenerzeugnisse
UnterpositionGlaswolle und Waren aus Glaswolle
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7019.696-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7019.69.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7019.69.90.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7019.69.90.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0?

Kapitel 70 Glas und Glaswaren › 7019 Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren …
✓mechanisch gebundene FlächenerzeugnisseFür die Ware bleibt ein Flächenerzeugnis aus Glasfasern, das nicht mechanisch gebunden ist.
✓andere, also nicht: geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings), andere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings), geschlossene …Für die Ware bleibt eine Glasfaserware, die keines der in dieser Gruppe genannten Gewebe ist, etwa aus Glasseidensträngen (Rovings) oder nach Breite und Beschichtung.
✓andere, also nicht: genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte FlächenerzeugnisseFür die Ware bleibt eine Glasfaserware, die weder genäht noch vernadelt ist.
✓andere, also nicht: offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g …Für die Ware bleibt ein Erzeugnis, das nicht als offenmaschiges Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g gilt. Glasfaserscheiben gehören nicht zu diesen offenmaschigen Geweben.
✓andere, also nicht: Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert …Für die Ware bleibt ein Erzeugnis aus Glasfasern, das entweder nicht aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen besteht oder das imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) ist.
7019.69.90.85.0Glasfaser-Waren, andere als offenmaschige Gewebe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0?

  • ×Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings), Garne und Stapelfasern und Matten daraus7019.11.00.00.0, 7019.12, 7019.13, 7019.14 und 2 weitere
  • ×chemisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.71, 7019.72, 7019.73.00.00.0
  • ×Glaswolle und Waren aus Glaswolle7019.80
  • ×andere, also nicht: mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse7019.90
  • ×geschlossene Gewebe aus Glasseidensträngen (Rovings)7019.61
  • ×andere geschlossene Flächenerzeugnisse aus Glasseidensträngen (Rovings)7019.62
  • ×geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, nicht bestrichen oder laminiert7019.63
  • ×geschlossene Gewebe, in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert7019.64
  • ×offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger7019.65
  • ×offene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm7019.66
  • ×genähte Flächenerzeugnisse und vernadelte Flächenerzeugnisse7019.69.10
  • ×offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen …7019.69.90.11.0, 7019.69.90.12.0, 7019.69.90.13.0, 7019.69.90.14.0 und 6 weitere
  • ×Erzeugnisse aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen, ausgenommen Waren, die imprägniert oder vorimprägniert (Prepregs) sind7019.69.90.81.0, 7019.69.90.83.0, 7019.69.90.84.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7019.69.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7019.69.90.11.0versandt aus MalaysiaAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.69.90.12.0versandt aus TaiwanAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.69.90.13.0versandt aus ThailandAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.69.90.14.0versandt aus IndienAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.69.90.15.0versandt aus IndonesienAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.69.90.16.0versandt aus dem KosovoAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.69.90.17.0versand aus der Republik MoldauAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.69.90.18.0versandt aus NordmazedonienAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.69.90.21.0versand aus SerbienAntidumpingzoll, Registrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
7019.69.90.39.0andereAntidumpingzoll, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
7019.69.90.81.0versandt aus MarokkoAntidumpingzoll, Ausgleichszoll
7019.69.90.83.0versandt aus der TurkeiAntidumpingzoll, Ausgleichszoll
7019.69.90.84.0andereAntidumpingzoll, Ausgleichszoll
7019.69.90.85.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7019.69.90 eingereiht

67 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland31
Italien17
Frankreich11
Dänemark3
Polen3
Tschechien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI3573/26-1DeutschlandGewirke aus Glasfasern, sog. Isolierschlauch, Foto siehe Anlage, - schlauchförmiges Gewirke aus Garnen aus textilen …02.08.2029
DEBTI1816/26-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus gezwirnten Garnen aus textilen …23.04.2029
DEBTI47617/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus Garnen aus textilen …30.03.2029
DEBTI47624/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus Garnen aus textilen …30.03.2029
DEBTI24134/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus Garnen aus textilen …23.10.2028
DEBTI26435/25-1DeutschlandGewebe aus Glasfasern, Foto siehe Anlage, - dichtgewebtes Gewebe aus Glasfasern, - - aus Garnen aus textilen …03.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7019.69.109Genähtes Flächenerzeugnis aus Glasfasern, - nach den Antragsangaben: - - dreilagiges, geschlossenes Flächenerzeugnis in Form eines Nähgewirkes; bestehend aus: - - - zwei separaten Lagen, jeweils aus …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0

€
7019.69.90.85.0Drittlandszoll7 %700 €2.033 €2.733 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,5 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 7019.69.90.85.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7019.69.90.85.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 1C010, 1C210 der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, NordkoreaSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 70, Anmerkung 4
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten: a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr; b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT. Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 70 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 7019.69.90

  1. 01.01.20227019.69.90neu eingeführt · aus 7019.51.00, aus 7019.59.00
  2. 01.01.20227019.69.90.11.0neu eingeführt · „versandt aus Malaysia“ · aus 9 Vorgängern
  3. 01.01.20227019.69.90.12.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan“ · aus 9 Vorgängern
  4. 01.01.20227019.69.90.13.0neu eingeführt · „versandt aus Thailand“ · aus 9 Vorgängern
  5. 01.01.20227019.69.90.14.0neu eingeführt · „versandt aus Indien“ · aus 9 Vorgängern
  6. 01.01.20227019.69.90.15.0neu eingeführt · „versandt aus Indonesien“ · aus 9 Vorgängern
  7. 01.01.20227019.69.90.81.0neu eingeführt · „versandt aus Marokko“ · aus 9 Vorgängern
  8. 01.01.20227019.69.90.83.0neu eingeführt · „versandt aus der Turkei“ · aus 9 Vorgängern
  9. 01.01.20227019.69.90.84.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  10. 01.01.20227019.69.90.85.0neu eingeführt · aus 9 Vorgängern
  11. 08.08.20267019.69.90.16.0neu eingeführt · „versandt aus dem Kosovo“ · aus 7019.69.90
  12. 08.08.20267019.69.90.17.0neu eingeführt · „versand aus der Republik Moldau“ · aus 7019.69.90
  13. 08.08.20267019.69.90.18.0neu eingeführt · „versandt aus Nordmazedonien“ · aus 7019.69.90
  14. 08.08.20267019.69.90.21.0neu eingeführt · „versand aus Serbien“ · aus 7019.69.90
  15. 08.08.20267019.69.90.39.0neu eingeführt · aus 7019.69.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0

Gehört ein Isolierschlauch aus Glasfasergarn unter 7019.69.90 in die Zolltarifnummer 7019.69.90.85.0?

Ja, ein schlauchförmiges Gewirke aus Glasfasergarnen ohne Rovings, außen mit Kunststoff beschichtet, gehört in 7019.69.90.85.0. Die Ware wurde in einer vZTA für diese Zolltarifnummer eingereiht.

Welche Zolltarifnummer gilt für Glasfasergewebe unter 7019.69.90, das nicht offenmaschig ist?

Glasfasergewebe gehört in 7019.69.90.85.0, wenn es kein offenmaschiges Gewebe mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g ist und kein nicht imprägniertes Erzeugnis aus gewebten und/oder genähten Endlosglasfaserrovings oder -garnen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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