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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzungDual-Use

Warennummer 9029.20.38 – Andere Geschwindigkeitsmesser

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser der Unterposition 9029.20, soweit sie nicht unter die Nachbarnummern fallen. Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge gehören in die Warennummer 9029.20.31. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob der Geschwindigkeitsmesser für zivile Luftfahrzeuge bestimmt ist.

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Gehört Ihr Geschwindigkeitsmesser zu Warennummer 9029.20.38?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9029.20.38?

Die Zolltarifnummer 9029.20.38.10.0 gilt für Geschwindigkeitsmesser für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0 erfasst die anderen Geschwindigkeitsmesser dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionAndere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
UnterpositionTachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerandere
2,6 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 9029.20.38

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 9029.20.38

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 90, Anmerkung 3
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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