01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 9029?
Die Position 9029 gliedert sich in die Unterposition 9029.10 für Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler, in die Unterposition 9029.20 für Tachometer, andere Geschwindigkeitsmesser und Stroboskope sowie in die Unterposition 9029.90 für Teile und Zubehör. Innerhalb von 9029.20 gehören Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge in die Warennummer 9029.20.31, andere Geschwindigkeitsmesser in die Warennummer 9029.20.38. Stroboskope sind in der Zolltarifnummer 9029.20.90.00.0 erfasst.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 9029.10Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere …
- 9029.10.00.10.09029.10.00.90.0
- 9029.90Teile und Zubehör
- 9029.90.00.10.09029.90.00.50.09029.90.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 9029
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9029. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 9029
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 9029
Anmerkungen (1)
3. Die Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI gelten auch für dieses Kapitel.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 9029
Drei der fünf Warennummern der Position 9029 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19729029.20.31eingeführt · Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge · zuletzt geändert 01.07.2015
- 01.01.20069029.20.38eingeführt · andere
- 01.01.19729029.20.90.00.0eingeführt · Stroboskope
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 9029
Welche Nummer aus Position 9029 gilt für Tachometer?
Tachometer gehören in die Unterposition 9029.20. Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge fallen in die Warennummer 9029.20.31, andere Geschwindigkeitsmesser in die Warennummer 9029.20.38.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen








