01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9405.19.90?
Die Zolltarifnummer 9405.19.90.10.0 gilt für handgearbeitete Ware. Die Zolltarifnummer 9405.19.90.20.0 gilt für Ware aus unedlen Metallen für zivile Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 9405.19.90.90.0 gilt für „andere“ Ware, ausgenommen handgearbeitete Ware und Ware aus unedlen Metallen für zivile Luftfahrzeuge.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9405.19.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9405.19.90
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-600/1508.12.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9405.19.90
Welche Zolltarifnummer gilt für welche Ware unter der Warennummer 9405.19.90?
Handgearbeitete Ware gehört in die Zolltarifnummer 9405.19.90.10.0, Ware aus unedlen Metallen für zivile Luftfahrzeuge in die Zolltarifnummer 9405.19.90.20.0. Die übrige Ware fällt unter die Zolltarifnummer 9405.19.90.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile