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Position 9405 – Leuchten und Beleuchtungskörper

Position im Zolltarif

94Kapitel05Position

Zu dieser Position gehören Leuchten und Beleuchtungskörper wie Lüster, Decken- und Wandleuchten, Tisch- und Stehleuchten, Lichterketten, Scheinwerfer und Reklameleuchten mit fest angebrachter Lichtquelle sowie deren Teile. Sprungrahmen und Bettausstattungen wie Auflegematratzen oder Kopfkissen gehören in Position 9404, vorgefertigte Gebäude in Position 9406.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 9405 gilt für Ihre Wandlampe?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 9405?

Die Position gliedert sich zunächst in Lüster und Decken- und Wandleuchten (9405.11, 9405.19), elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten (9405.21, 9405.29), Lichterketten von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art (9405.31.00.00.0, 9405.39.00.00.0), andere elektrische Leuchten (9405.41, 9405.42, 9405.49), nicht elektrische Leuchten (9405.50), Reklameleuchten (9405.61, 9405.69) und Teile (9405.91, 9405.92, 9405.99). Lüster sowie Decken- und Wandleuchten, die für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendet werden, sind ausgenommen. Innerhalb vieler Gruppen wird nach einer ausschließlichen Verwendung mit LED-Lichtquellen und nach Stoffen unterschieden, etwa Kunststoffe, keramische Stoffe, Glas oder andere Stoffe, und Scheinwerfer sind in 9405.41, 9405.42 und 9405.49 gesondert ausgewiesen.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittVerschiedene Waren
KapitelMöbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude
PositionLeuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffenDiese Seite
Lüster und andere elektrische Decken- und Wandleuchten, ausgenommen solche von der für öffentliche Plätze oder Verkehrswege verwendeten Art
Unterpositionausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
2,7 % bis 4,7 % · 439 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
Zolltarifnummeraus Glas
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Unterpositionandere
2,7 % bis 4,7 % · 54 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
Zolltarifnummeraus Glas
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehleuchten
Unterpositionausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
2,7 % bis 4,7 % · 100 vZTA
Zolltarifnummeraus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
Zolltarifnummeraus Glas
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Unterpositionandere
2,7 % bis 4,7 % · 54 vZTA
Zolltarifnummeraus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
Zolltarifnummeraus Glas
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Lichterketten von der für Weihnachtsbäume verwendeten Art
Zolltarifnummerausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
3,7 % · 31 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 0 vZTA
andere elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
Unterpositionfotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
2,7 % bis 4,7 % · 177 vZTA
ZolltarifnummerScheinwerfer
andere
Zolltarifnummeraus Kunststoffen
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
2,7 % bis 4,7 % · 711 vZTA
ZolltarifnummerScheinwerfer
andere
Zolltarifnummeraus Kunststoffen
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
2,7 % bis 4,7 % · 66 vZTA
ZolltarifnummerScheinwerfer
andere
Zolltarifnummeraus Kunststoffen
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Unterpositionnicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper
2,7 % · 63 vZTA
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen
Unterpositionausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
2,7 % bis 4,7 % · 17 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoffen
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Unterpositionandere
2,7 % bis 4,7 % · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoffen
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen
Teile
Unterpositionaus Glas
3,7 % bis 5,7 % · 8 vZTA
ZolltarifnummerWaren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)
Zolltarifnummerandere
Unterpositionaus Kunststoffen
4,7 % · 33 vZTA
Unterpositionaus anderen Stoffen
2,7 % · 145 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

9405.50nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper

Ihre Ware einreihen

Welche der 32 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 9405

46 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9405. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 9405

Rechts: wie viele der 32 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)11 von 32
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder10 von 32
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder1 von 32
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · Irak32 von 32
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle Länder32 von 32
KontrolleKulturgüter · alle Länder32 von 32
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle Länder2 von 32
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle Länder2 von 32
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 9405

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-600/1508.12.2016Lampen aus Leuchtdioden sind nach der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, vorbehaltlich der Würdigung der Tatsachen durch das vorlegende Gericht.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 9405

29 der 32 Warennummern der Position 9405 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20229405.11.40eingeführt · aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
  2. 01.01.20229405.11.50.00.0eingeführt · aus Glas
  3. 01.01.20229405.11.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  4. 01.01.20229405.19.40eingeführt · aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
  5. 01.01.20229405.19.50.00.0eingeführt · aus Glas
  6. 01.01.20229405.19.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  7. 01.01.20229405.21.40.00.0eingeführt · aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
  8. 01.01.20229405.21.50.00.0eingeführt · aus Glas
  9. 01.01.20229405.21.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  10. 01.01.20229405.29.40.00.0eingeführt · aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
  11. 01.01.20229405.29.50.00.0eingeführt · aus Glas
  12. 01.01.20229405.29.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  13. 01.01.20229405.31.00.00.0eingeführt · ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt
  14. 01.01.20229405.39.00.00.0eingeführt · andere
  15. 01.01.20229405.41.10.00.0eingeführt · Scheinwerfer
  16. 01.01.20229405.41.31.00.0eingeführt · aus Kunststoffen
  17. 01.01.20229405.41.39eingeführt · andere
  18. 01.01.20229405.42.10.00.0eingeführt · Scheinwerfer
  19. 01.01.20229405.42.31.00.0eingeführt · aus Kunststoffen · zuletzt geändert 01.07.2023
  20. 01.01.20229405.42.39eingeführt · andere
  21. 01.01.20229405.49.10.00.0eingeführt · Scheinwerfer
  22. 01.01.20229405.49.40.00.0eingeführt · aus Kunststoffen
  23. 01.01.20229405.49.90eingeführt · aus anderen Stoffen
  24. 01.01.20229405.61.20eingeführt · aus Kunststoffen
  25. 01.01.20229405.61.80eingeführt · aus anderen Stoffen
  26. 01.01.20229405.69.20eingeführt · aus Kunststoffen
  27. 01.01.20229405.69.80eingeführt · aus anderen Stoffen
  28. 01.01.20119405.91.10.00.0eingeführt · Waren zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)
  29. 01.01.19729405.91.90.00.0eingeführt · andere
Gestrichene Nummern mit Nachfolgern

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 9405

Welche Zolltarifnummer aus Position 9405 gilt für eine Wandlampe?

Eine Wandlampe, die ausschließlich für LED-Lichtquellen bestimmt ist und aus anderen Stoffen als Kunststoff, keramischen Stoffen oder Glas besteht, gehört in 9405.11.90.90.0. Leuchten für öffentliche Plätze oder Verkehrswege sind bei Lüstern sowie Decken- und Wandleuchten von dieser Nummer ausgenommen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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