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gestrichen seit 01.01.2022galt 01.01.1988 bis 31.12.2021

Warennummer 9405.40.39 – seit 01.01.2022 nicht mehr gültig

Die Warennummer 9405.40.39 erfasste Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen mit fest angebrachter Lichtquelle sowie Teile davon, soweit sie anderweit weder genannt noch inbegriffen waren. Gültig war sie vom 1. Januar 1988 bis zum 31. Dezember 2021. Seit dem 1. Januar 2022 gilt sie nicht mehr, an ihre Stelle treten die Nachfolgenummern.

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Gilt für Ihren Leuchtschild aus Kunststoff noch 9405.40.39?

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01Tarifbaum

Wo stand 9405.40.39 im Zolltarif?

Bis 31.12.2021 stand 9405.40.39 an der markierten Stelle. Seit 2022 teilen sich die vier Nachfolger diesen Platz.

02Nachfolger

Welche Warennummer gilt jetzt statt 9405.40.39?

8539.51.00Wenn: 0 gültige vZTA
9405.41.314,7 % ZollWenn: aus KunststoffenWaren aus Kunststoffen, die fotovoltaisch und ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt sind, gehören in 9405.41.31.fotovoltaisch, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt › andere › aus Kunststoffen · 82 gültige vZTA
9405.42.314,7 % ZollWenn: aus KunststoffenWaren aus Kunststoffen, die ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt und nicht fotovoltaisch sind, gehören in 9405.42.31.andere, ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt › andere › aus Kunststoffen · 360 gültige vZTA
9405.49.404,7 % ZollWenn: aus KunststoffenWaren aus Kunststoffen, die weder fotovoltaisch noch ausschließlich für Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt sind, gehören in 9405.49.40.andere › andere › aus Kunststoffen · 12 gültige vZTA
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

Stammdaten prüfen

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03Praxis

Was Sie jetzt tun sollten

Unternehmen, die die Warennummer 9405.40.39 noch in Stammdaten oder Zollanmeldungen führen, sollten sie durch die Nachfolgenummer ersetzen, die zu ihrer Ware passt. Eine vZTA zur alten Nummer verliert ihre Gültigkeit, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a Zollkodex der Union).

04Verlauf

Verlauf von 9405.40.39

Die Nummer galt 34 Jahre.

  1. 01.01.19889405.40.39neu eingeführt · aus 9405.92.00, 9405.99.00
  2. 01.01.20089405.40.39unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9405.40.39
  3. 01.01.20229405.40.39aufgehoben
  4. 01.01.20229405.41.31neu eingeführt · „aus Kunststoffen“ · aus 20 Vorgängern
  5. 01.01.20229405.42.31neu eingeführt · „aus Kunststoffen“
  6. 01.01.20229405.49.40neu eingeführt · „aus Kunststoffen“ · aus 20 Vorgängern
  7. 01.07.20239405.42.31wieder anmeldefähig · aus 9405.42.31

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 9405.40.39

Gilt die Warennummer 9405.40.39 noch?

Nein, die Warennummer 9405.40.39 gilt seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Für Waren aus Kunststoffen führen die Nachfolgenummern 9405.41.31, 9405.42.31 und 9405.49.40 weiter, je nach Ausführung.

Quellen · Stand 31.10.2026

Kombinierte Nomenklatur
Fassungen 1988 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
Zollkodex der Union
Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
EU-TARIC
Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen

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