01Tarifbaum
Wo stand 9405.40.39 im Zolltarif?
Bis 31.12.2021 stand 9405.40.39 an der markierten Stelle. Seit 2022 teilen sich die vier Nachfolger diesen Platz.
02Nachfolger
Welche Warennummer gilt jetzt statt 9405.40.39?
Stammdaten prüfen
Steht 9405.40.39 noch in Ihrem Artikelstamm?
Laden Sie Ihre Liste hoch. Unser Werkzeug ordnet jedem Artikel die gültige Nachfolgenummer mit Begründung zu.
03Praxis
Was Sie jetzt tun sollten
Unternehmen, die die Warennummer 9405.40.39 noch in Stammdaten oder Zollanmeldungen führen, sollten sie durch die Nachfolgenummer ersetzen, die zu ihrer Ware passt. Eine vZTA zur alten Nummer verliert ihre Gültigkeit, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a Zollkodex der Union).
04Verlauf
Verlauf von 9405.40.39
Die Nummer galt 34 Jahre.
- 01.01.19889405.40.39neu eingeführt · aus 9405.92.00, 9405.99.00
- 01.01.20089405.40.39unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9405.40.39
- 01.01.20229405.40.39aufgehoben
- 01.01.20229405.41.31neu eingeführt · „aus Kunststoffen“ · aus 20 Vorgängern
- 01.01.20229405.42.31neu eingeführt · „aus Kunststoffen“
- 01.01.20229405.49.40neu eingeführt · „aus Kunststoffen“ · aus 20 Vorgängern
- 01.07.20239405.42.31wieder anmeldefähig · aus 9405.42.31
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9405.40.39
Gilt die Warennummer 9405.40.39 noch?
Nein, die Warennummer 9405.40.39 gilt seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Für Waren aus Kunststoffen führen die Nachfolgenummern 9405.41.31, 9405.42.31 und 9405.49.40 weiter, je nach Ausführung.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Kombinierte Nomenklatur
- Fassungen 1988 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
- Zollkodex der Union
- Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
- EU-TARIC
- Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen