01Tarifbaum
Wo stand 9405.40.99 im Zolltarif?
Bis 31.12.2021 stand 9405.40.99 an der markierten Stelle. Seit 2022 teilen sich die fünf Nachfolger diesen Platz.
02Nachfolger
Welche Warennummer gilt jetzt statt 9405.40.99?
Stammdaten prüfen
Steht 9405.40.99 noch in Ihrem Artikelstamm?
Laden Sie Ihre Liste hoch. Unser Werkzeug ordnet jedem Artikel die gültige Nachfolgenummer mit Begründung zu.
03Praxis
Was Sie jetzt tun sollten
Unternehmen, die die Nummer 9405.40.99 noch in Stammdaten, Zollanmeldungen oder verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) führen, sollten die Einreihung ihrer Waren unter den Nachfolgenummern 9405.41.39, 9405.42.39, 9405.49.40 oder 9405.49.90 prüfen. Eine vZTA verliert ihre Gültigkeit, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklatur nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a Zollkodex der Union).
04Verlauf
Verlauf von 9405.40.99
Die Nummer galt 34 Jahre.
- 01.01.19889405.40.99neu eingeführt · „andere“
- 01.01.20229405.40.99aufgehoben
- 01.01.20229405.41.39neu eingeführt
- 01.01.20229405.42.39neu eingeführt
- 01.01.20229405.49.40neu eingeführt · „aus Kunststoffen“ · aus 20 Vorgängern
- 01.01.20229405.49.90neu eingeführt · „aus anderen Stoffen“
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9405.40.99
Gilt die Warennummer 9405.40.99 noch?
Nein, die Warennummer 9405.40.99 gilt seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Leuchten mit fest angebrachter Lichtquelle werden seitdem je nach Ausführung und Material unter den Nachfolgenummern eingereiht, darunter 9405.41.39, 9405.42.39, 9405.49.40 oder 9405.49.90; für bestimmte Ausführungen kommt auch 8539.51.00 in Betracht.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Kombinierte Nomenklatur
- Fassungen 1988 bis 2026, Wortlaut und Korrelation
- Zollkodex der Union
- Art. 34 Abs. 1 Buchst. a zur Gültigkeit von vZTA
- EU-TARIC
- Nachfolgenummern und ihre Maßnahmen