01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9503.00.55?
Die Zolltarifnummer 9503.00.55.10.0 erfasst Musikspielzeuginstrumente und -geräte, die handgearbeitet und aus Holz sind. Die Zolltarifnummer 9503.00.55.90.0 erfasst alle übrigen Ausführungen, die nicht handgearbeitet aus Holz sind. Die Warennummer 9503.00.55 wird in diese beiden Zolltarifnummern unterteilt. Maßgeblich ist, ob die Ware sowohl handgearbeitet als auch aus Holz ist.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9503.00.55
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9503.00.55
Anmerkungen (5)
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu den Unterpositionen 9503.00.41 und 9503.00.49 („Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend“) gehört kein Spielzeug, das für einen anderen Verwendungszweck als die Darstellung von Tieren oder nicht menschlichen Wesen bestimmt ist, wie z. B.: a) Spielzeugautos (Unterposition 9503.00.75, 9503.00.79, 9503.00.85, 9503.00.95 oder 9503.00.99), b) Spielzeugwaffen (Unterposition 9503.00.81), c) aufblasbare Waren zum Spielen im Wasser (Unterposition 9503.00.95), d) aufblasbare Ballons (Unterposition 9503.00.95 oder 9503.00.99), e) Spielzeugdrachen (Unterposition 9503.00.95 oder 9503.00.99).
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
Einreihungsverordnungen (16)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2021/57530.03.2021 | Eine Kunststoffflasche mit 100 Latexballons, Luftpumpe und Düse für den Einzelverkauf wurde in die Warennummer 9503.00.99 eingereiht. | 9503.00.99 |
| 2017/22607.02.2017 | Spielzeug im Einzelverkauf mit batteriebetriebener Lokomotive, Eisenbahnwaggon, Holzschienen und Verkehrszeichen wurde in die Warennummer 9503.00.70 eingereiht. | 9503.00.70 |
| 2015/138410.08.2015 | Ein Puzzlebuch aus Karton mit Puzzles, Landkarten und Texten wurde in die Warennummer 9503.00.69 eingereiht. | 9503.00.69 |
| 2015/35202.03.2015 | Ein gefülltes Stofftier mit eingebautem Musikmodul wurde in die Warennummer 9503.00.41 eingereiht. | 9503.00.41 |
| 860/201405.08.2014 | Ein Leucht-Propeller aus Kunststoff mit LED und Startvorrichtung mit einziehbarer Schnur wurde in die Warennummer 9503.00.95 eingereiht. | 9503.00.95 |
| 42/201317.01.2013 | Eine Kunststoffkapsel mit einem Kreisel und zuckerüberzogenem Kaugummi wurde in die Warennummer 9503.00.95 eingereiht. | 9503.00.95 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-14/0513.07.2006 | 1. Die Prüfung der zweiten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 442/2000 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur insoweit beeinträchtigen könnte, als die Produkte in Nummer 3 der Tabelle im Anhang … |
27 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9503.00.55
Gehören Spielzeuge für Haustiere unter die Warennummer 9503.00.55?
Nein. Kapitel 95, Anmerkung 5 schließt Waren aus Position 9503 aus, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, etwa Spielzeuge für Haustiere. Sie werden nach ihrer Beschaffenheit eingereiht.
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 9503.00.55 gilt für handgearbeitete Musikspielzeuginstrumente aus Holz?
Handgearbeitete Musikspielzeuginstrumente aus Holz gehören in die Zolltarifnummer 9503.00.55.10.0. Alle übrigen Musikspielzeuginstrumente und -geräte gehören in die Zolltarifnummer 9503.00.55.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile