01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9503.00.95?
Miniaturmotoren mit Kunststoffgehäuse, Feder und Zahnwelle, deren Bewegung durch Federspannung erzeugt wird, gehören in die Zolltarifnummer 9503.00.95.30.0, wenn sie zur Verwendung bei der Herstellung von Spielzeugen der Position 9503 bestimmt sind. Miniaturmotoren, die durch mechanische Reibung angetrieben werden, gehören in die Zolltarifnummer 9503.00.95.40.0, wenn sie ein Kunststoffgehäuse, eine Metallscheibe und eine Länge der Welle von 10,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,5 cm haben und ebenfalls zur Herstellung von Spielzeugen der Position 9503 bestimmt sind. Alle übrigen Waren, die weder unter 9503.00.95.30.0 noch unter 9503.00.95.40.0 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 9503.00.95.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9503.00.95
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 9503.00.95?
16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 9503.00.95. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kunststoff-Spielzeug – 9503.00.95.90.0
Tonie – 9503.00.95.90.0
Stressball – 9503.00.95.90.0
Anime Figur – 9503.00.95.90.0
Flugzeugmodell – 9503.00.95.90.0
Schiffsmodell – 9503.00.95.90.0
Fidget-Spinner – 9503.00.95.90.0
Kunststoff-Spielfigur – 9503.00.95.90.0
Babyspielzeug – 9503.00.95.90.0
Spielzeugauto – 9503.00.95.90.0
Tamagotchi – 9503.00.95.90.0
Schleim – 9503.00.95.90.0
Kunststoff-Ball – 9503.00.95.90.0
Schaumstoff-Ball – 9503.00.95.90.0
Jojo – 9503.00.95.90.0
Acryl-Karosserie – 9503.00.95.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9503.00.95
Anmerkungen (5)
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. Zu den Unterpositionen 9503.00.41 und 9503.00.49 („Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend“) gehört kein Spielzeug, das für einen anderen Verwendungszweck als die Darstellung von Tieren oder nicht menschlichen Wesen bestimmt ist, wie z. B.: a) Spielzeugautos (Unterposition 9503.00.75, 9503.00.79, 9503.00.85, 9503.00.95 oder 9503.00.99), b) Spielzeugwaffen (Unterposition 9503.00.81), c) aufblasbare Waren zum Spielen im Wasser (Unterposition 9503.00.95), d) aufblasbare Ballons (Unterposition 9503.00.95 oder 9503.00.99), e) Spielzeugdrachen (Unterposition 9503.00.95 oder 9503.00.99).
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 9503.00.95 bis 9503.00.99 | andere: Hierher gehören würfelförmige Bauklötze, die unterschiedliche Abbildungen zeigen (zum Beispiel Zahlen, Buchstaben, Muster, Tierbilder). Sie dienen der Unterhaltung von Kleinkindern. Sie sind im Unterschied zu Bauklötzen nicht zum Errichten von Konstruktionen vorgesehen. Beispiel eines Spielzeugs, das aus mehreren Würfeln besteht, deren Seiten jeweils unterschiedliche Abbildungen zeigen: [Abbildung] … |
| 9503.00.81 bis 9503.00.99 | andere: Hierher gehören Nachbildungen von Menschen z. B. in Form von Film-, Märchen- oder Comicfiguren, Indianern, Astronauten oder Soldaten, ohne bewegliche Teile und ohne abnehmbare Kleidung, mit einer fest angebrachten Grundplatte, einem Sockel oder einer ähnlichen Standfläche, die der Figur erlaubt, ohne weitere Unterstützung in ihrer Position zu verharren. Figuren dieser Art gehören oft zu einer Sammelserie. … |
Einreihungsverordnungen (16)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2021/57530.03.2021 | Eine Warenzusammenstellung mit einer Kunststoffflasche, 100 Latexballons, Luftpumpe und Düse wurde in die Warennummer 9503.00.99 eingereiht. | 9503.00.99 |
| 2017/22607.02.2017 | Ein Spielzeugset mit batteriebetriebener Lokomotive, Eisenbahnwaggon, Holzschienen und Figuren in einer Verpackung für den Einzelverkauf wurde in die Warennummer 9503.00.70 eingereiht. | 9503.00.70 |
| 2015/138410.08.2015 | Ein gebundenes Puzzlebuch aus Karton mit Puzzles, Texten und Landkarten wurde in die Warennummer 9503.00.69 eingereiht. | 9503.00.69 |
| 2015/35202.03.2015 | Ein gefülltes Stofftier, etwa 15 cm hoch, mit eingebautem Musikmodul wurde in die Warennummer 9503.00.41 eingereiht. | 9503.00.41 |
| 860/201405.08.2014 | Ein Leucht-Propeller aus Kunststoff mit einer Startvorrichtung mit einziehbarer Schnur wurde in die Warennummer 9503.00.95 eingereiht. | 9503.00.95 |
| 42/201317.01.2013 | Eine Kunststoffkapsel mit einem Kunststoffkreisel und mit Zucker überzogenem Kaugummi wurde in die Warennummer 9503.00.95 eingereiht. | 9503.00.95 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-14/0513.07.2006 | 1. Die Prüfung der zweiten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 442/2000 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur insoweit beeinträchtigen könnte, als die Produkte in Nummer 3 der Tabelle im Anhang … |
27 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 9503.00.95
Gehört Spielzeug aus Kunststoff für Haustiere in die Warennummer 9503.00.95?
Nein. Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, gehören nicht zur Position 9503 und damit nicht in die Warennummer 9503.00.95. Spielzeug für Haustiere wird nach seiner Beschaffenheit eingereiht.
Welche Zolltarifnummer gilt für Miniaturmotoren unter der Warennummer 9503.00.95?
Ein Miniaturmotor mit Kunststoffgehäuse, Feder und Zahnwelle, deren Bewegung durch Federspannung erzeugt wird, gehört in die Zolltarifnummer 9503.00.95.30.0, wenn er zur Verwendung bei der Herstellung von Spielzeugen der Position 9503 bestimmt ist. Ein Miniaturmotor, der durch mechanische Reibung angetrieben wird, mit Kunststoffgehäuse, Metallscheibe und einer Länge der Welle von 10,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,5 cm, gehört in die Zolltarifnummer 9503.00.95.40.0, wenn er ebenfalls zur Herstellung von Spielzeugen der Position 9503 bestimmt ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile