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Abschnitt XX · Kap. 94 bis 96Dual-Use

Kapitel 95 des Zolltarifs – Spielzeug, Spiele und Sportgeräte

Kapitel im Zolltarif

95Kapitel

Kapitel 95 umfasst Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte sowie Teile und Zubehör davon. Dazu gehören Puppen, Spielfahrzeuge, Videospielkonsolen, Gesellschaftsspiele, Angelgeräte, Sportgeräte und Schaustellerattraktionen.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Spielzeug oder Sportgerät zu HS-Code 95?

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01Tarifbaum

Wo steht Kapitel 95 im Zolltarif?

Abschnitt XX umfasst die Kapitel 94, 95 und 96. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittVerschiedene Waren
KapitelMöbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude
KapitelSpielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und ZubehörDiese Seite
PositionDreiräder, Roller …
19 Nr. · 3.986 vZTA
PositionVideospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele …
8 Nr. · 438 vZTA
PositionFest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel …
3 Nr. · 1.637 vZTA
PositionGeräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung …
26 Nr. · 731 vZTA
PositionAngelruten …
5 Nr. · 100 vZTA
PositionWanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und …
10 Nr. · 16 vZTA
KapitelVerschiedene Waren

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6 Positionen. Welche ist Ihre?

Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

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02Positionen

Welche Positionen gehören zu Kapitel 95?

Das Kapitel gliedert sich in sechs Positionen. Position 9503 umfasst Spielzeug wie Dreiräder, Puppen und maßstabgetreu verkleinerte Modelle, Position 9504 Videospielkonsolen und Gesellschaftsspiele und Position 9505 Fest-, Karnevals- und andere Unterhaltungsartikel. Position 9506 erfasst Geräte für Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik sowie andere Sportarten, Position 9507 Angelgeräte und Lockgeräte. Position 9508 umfasst Wanderzirkusse, Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen.

03Anmerkungen

Was gehört nicht in Kapitel 95?

  1. 1Kapitel 95, Anmerkung 1Anmerkung 1 nennt Waren, die nicht zu Kapitel 95 gehören, und die Positionen oder Kapitel, in die sie stattdessen gehören.
  2. 2Kapitel 95, Anmerkung 2Waren dieses Kapitels dürfen einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten oder Zuchtperlen, Edelsteinen, Schmucksteinen oder Edelmetallen enthalten.
  3. 3Kapitel 95, Anmerkung 3Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt sind, werden wie diese Waren eingereiht, vorbehaltlich Anmerkung 1.
  4. 4Kapitel 95, Anmerkung 4Kombinationen von Waren der Position 9503 mit weiteren Bestandteilen gehören zu Position 9503, wenn sie für den Einzelverkauf aufgemacht sind und den wesentlichen Charakter von Spielzeug haben.
  5. 5Kapitel 95, Anmerkung 5Nicht zu Position 9503 gehören Waren, die erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, etwa Spielzeug für Haustiere; sie werden nach ihrer Beschaffenheit eingereiht.
  6. 6Kapitel 95, Anmerkung 6Anmerkung 6 erklärt für Position 9508, was Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen sind.
  7. 7Kapitel 95, Unterpositions-Anmerkung 1Unterposition 9504.50 umfasst Videospielkonsolen mit Bildausgabe auf einem Fernseher oder externen Bildschirm sowie Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, nicht aber durch Einwurf eines Zahlungsmittels in Gang gesetzte Geräte (Unterposition 9504.30).
  8. 8Kapitel 95, Zusätzliche Anmerkung 1Nicht zu den Warennummern 9503.00.41 und 9503.00.49 gehören Spielzeuge für andere Zwecke als die Darstellung von Tieren oder nicht menschlichen Wesen, etwa Spielzeugautos, Spielzeugwaffen oder Spielzeugdrachen.
Alle 8 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604; c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI; d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304; e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63; g) Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65; h) Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603); ij) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018; k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39); l) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306; m) Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren …
Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 2
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 3
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 5
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
Wortlaut · Kapitel 95, Anmerkung 6
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art; b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504. Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
Wortlaut · Kapitel 95, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Unterposition 9504.50 umfasst: a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar. Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 9504.30).
Wortlaut · Kapitel 95, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 9503.00.41 und 9503.00.49 („Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend“) gehört kein Spielzeug, das für einen anderen Verwendungszweck als die Darstellung von Tieren oder nicht menschlichen Wesen bestimmt ist, wie z. B.: a) Spielzeugautos (Unterposition 9503.00.75, 9503.00.79, 9503.00.85, 9503.00.95 oder 9503.00.99), b) Spielzeugwaffen (Unterposition 9503.00.81), c) aufblasbare Waren zum Spielen im Wasser (Unterposition 9503.00.95), d) aufblasbare Ballons (Unterposition 9503.00.95 oder 9503.00.99), e) Spielzeugdrachen (Unterposition 9503.00.95 oder 9503.00.99).

04Typische Waren

Typische Waren in Kapitel 95

182 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 95. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

05Rechtsprechung

Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 95

67 Einreihungsverordnungen, 2 Urteile und 34 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 95. Die neuesten:

Einreihungsverordnungen (25)

VerordnungWareNummer
2025/234914.11.2025Ein Swim Spa aus ABS-Kunststoff für die Verwendung im Freien, ein Wasserbecken zum Baden mit Massagedüsen, Heizsystem und Filtersystem, wurde in die Warennummer 9506.99.90 eingereiht.9506.99.90
2021/57530.03.2021Eine Zusammenstellung für den Einzelverkauf aus einer Kunststoffflasche mit 100 Latexballons, Luftpumpe und Düse wurde in die Warennummer 9503.00.99 eingereiht.9503.00.99
2019/140406.09.2019Ein Paar Stockspitzen aus Kunststoff und Metall für die Klickbefestigung an Nordic-Walking-Stöcken wurde in die Warennummer 9506.91.90 eingereiht.9506.91.90
2019/70502.05.2019Ein Kreisel aus Kunststoff mit Starter und Reißleine, der allein oder im Wettspiel gegen Mitspieler verwendet wird, wurde in die Warennummer 9503.00.95 eingereiht.9503.00.95
2017/22607.02.2017Ein Spielzeugset in Einzelverkaufsverpackung aus batteriebetriebener Kunststofflokomotive mit Waggon, Holzschienen und Zubehör wurde in die Warennummer 9503.00.70 eingereiht.9503.00.70
2016/175828.09.2016Ein Memory-Spiel aus 20 quadratischen Kartonkarten für zwei bis vier Spieler wurde in die Warennummer 9504.40.00 eingereiht.9504.40.00

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-14/0513.07.2006Nach dem Urteil des EuGH beeinträchtigt nichts die Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr. 442/2000, soweit Produkte in die Warennummer 9503.90.32 eingereiht wurden.
T-243/0130.09.2003Das EuG erklärte die Verordnung (EG) Nr. 1400/2001 für nichtig, soweit eine Konsole in die Warennummer 9504.10.00 und eine CD-ROM in die Warennummer 8524.39.90 eingereiht wurden.

15 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kapitel 95

Was ist mit HS-Code 95 gemeint?

HS-Code 95 bezeichnet Kapitel 95 des Zolltarifs: Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte sowie Teile davon und Zubehör. Das Kapitel umfasst sechs Positionen von 9503 bis 9508.

Ist der HS-Code 95 eine Zolltarifnummer?

Nein, HS-Code 95 nennt nur das Kapitel. Zolltarifnummern haben elf Stellen, zum Beispiel 9503.00.95.90.0 für Kunststoffspielzeug.

Was gehört nicht zu Kapitel 95?

Nicht zu Kapitel 95 gehören Kerzen (Position 3406), Feuerwerkskörper (Position 3604) und Taschen für Sportgeräte (Positionen 4202, 4303 oder 4304). Maskenkostüme und Sportkleidung aus Spinnstoffen gehören zu Kapitel 61 oder 62, Fahnen und Wimpelgirlanden aus Spinnstoffen zu Kapitel 63.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Positionen und Maßnahmen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Position
Kombinierte Nomenklatur
Positionen, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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