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Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0 – Frische Äpfel der Sorte Fuji

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst frische Äpfel der Sorte Fuji. Mostäpfel gehören in 0808.10.80.10.0, Äpfel, die weder Mostäpfel noch der Sorte Fuji sind, in 0808.10.80.90.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGenießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
PositionÄpfel, Birnen und Quitten, frisch
UnterpositionÄpfel
ZolltarifnummerMostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerMostäpfel
Zolltarifnummerder Sorte FujiDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionBirnen
ZolltarifnummerQuitten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0808.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0808.10.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0808.10.80.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0808.10.80.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0?

Kapitel 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von … › 0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
✓ÄpfelDie Ware muss ein frischer, genießbarer Apfel sein. Ungenießbare Früchte gehören nach Kapitel 8, Anmerkung 1 nicht hierher.
✓andere, also nicht: Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. DezemberDie Ware ist ein frischer Apfel, der nicht zu den vorher genannten Unterteilungen der Äpfel gehört.
✓der Sorte FujiDie Ware muss der Sorte Fuji angehören. Das erkennen Sie an der Sortenbezeichnung der Ware.
0808.10.80.20.0Frische Äpfel der Sorte Fuji

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0808.10.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0808.10.80.10.0Mostäpfel–
0808.10.80.20.0der Sorte Fujidiese SeitePräferenzzollkontingent
0808.10.80.90.0anderePräferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0808.10.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0

€
0808.10.80.20.0Drittlandszoll9 %900 €763 €1.663 €
0808.10.80.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59 %5.900 €1.113 €7.013 €
0808.10.80.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59 %5.900 €1.113 €7.013 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Einfuhrpreissystem: Zoll je nach Einfuhrpreis

Liegt der Einfuhrpreis unter dem Auslösepreis, kommt zum Wertzoll ein fester Betrag je 100 kg hinzu. Je niedriger der Preis, desto höher der Zusatz.

EinfuhrpreisZoll
ab 45,70 EUR je 100 kg9 %
44,80 bis unter 45,70 EUR je 100 kg11,2 % + 0,90 EUR je 100 kg
43,90 bis unter 44,80 EUR je 100 kg11,2 % + 1,80 EUR je 100 kg
43,00 bis unter 43,90 EUR je 100 kg11,2 % + 2,70 EUR je 100 kg
42,00 bis unter 43,00 EUR je 100 kg11,2 % + 3,70 EUR je 100 kg
unter 42,00 EUR je 100 kg11,2 % + 23,80 EUR je 100 kg

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0937Schweiz0 % ab einem Einfuhrpreis von 45,70 EUR je 100 kg01.08.2026 – 31.12.2026
09.1181Libanon0 % ab einem Einfuhrpreis von 45,70 EUR je 100 kg01.08.2026 – 31.12.2026
09.6803Moldau, Republik0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % (Einfuhrpreissystem) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.08.2026), USA (seit 01.08.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Libanon3,6 % ab Einfuhrpreis 45,70 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · ChileFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · NeuseelandFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · SüdafrikaFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
HinweisPauschaler Einfuhrwert · alle LänderFür das Einfuhrpreissystem legt die EU je Ursprung einen pauschalen Einfuhrwert fest; die Werte nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-120/7515.06.1976DER BEGRIFF ' ' FRISCHE BEEREN ' ' DER TARIFNUMMER 08.08 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST DAHIN AUSZULEGEN , DASS ER SOLCHE BEEREN NICHT UMFASST , DIE - SEI ES AUCH NUR KURZZEITIG UND LEDIGLICH ZU TRANSPORTZWECKEN - EINGEFROREN WORDEN UND IM MASSGEBENDEN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 08 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0808.10.80

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: Drittlandszoll 4 % ab einem Einfuhrpreis von 56,80 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem) statt 9 % ab einem Einfuhrpreis von 45,70 EUR je 100 kg; darunter steigt der Zoll (Einfuhrpreissystem); 0 Zollkontingente statt 3; 0 % Präferenzzoll für 24 Länder statt 46.
  1. 01.01.20050808.10.80neu eingeführt · aus 0808.10.20, aus 0808.10.50, aus 0808.10.90
  2. 01.01.20050808.10.80.10.0neu eingeführt · „Mostäpfel“ · aus 0808.10.20, 0808.10.50, 0808.10.90
  3. 01.01.20050808.10.80.90.0neu eingeführt · aus 0808.10.20, 0808.10.50, 0808.10.90
  4. 01.07.20200808.10.80.20.0neu eingeführt · „der Sorte Fuji“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Äpfel der Sorte Fuji unter 0808.10.80?

Für Äpfel der Sorte Fuji gilt die Zolltarifnummer 0808.10.80.20.0. Mostäpfel fallen unter 0808.10.80.10.0, andere Äpfel unter 0808.10.80.90.0.

Gilt für Äpfel der Sorte Fuji unter 0808.10.80.20.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Russland?

Der Zusatzzoll gilt für Waren mit Ursprung Russland. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für Äpfel der Sorte Fuji unter 0808.10.80.20.0 ein Zusatzzoll auf Waren aus Belarus?

Der Zusatzzoll gilt für Waren mit Ursprung Belarus. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gehören ungenießbare Äpfel unter 0808.10.80.20.0?

Nein, ungenießbare Früchte gehören nach Kapitel 8, Anmerkung 1 nicht zu den Früchten dieses Kapitels und damit nicht unter 0808.10.80.20.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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