01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0808?
Die Position ist in die Unterpositionen 0808.10 für Äpfel, 0808.30 für Birnen und 0808.40 für Quitten unterteilt. Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember, gehören in 0808.10.10.00.0, alle übrigen Äpfel in 0808.10.80. Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember, gehören in 0808.30.10.00.0, alle übrigen Birnen in 0808.30.90. Quitten haben die Zolltarifnummer 0808.40.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 5 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0808
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0808. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0808
Rechts: wie viele der 5 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0808
Anmerkungen (5)
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse.
2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse.
1. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), der Waren des Kapitels 8 gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 (144) der Kommission vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit dem Faktor 0,95.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-120/7515.06.1976 | Im Urteil C-120/75 wurde entschieden, dass eingefrorene und im maßgebenden Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgetaute Beeren nicht unter frische Beeren der früheren Tarifnummer 08.08 fallen. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0808
Die fünf Warennummern der Position 0808 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720808.10.10.00.0eingeführt · Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember
- 01.01.20050808.10.80eingeführt · andere
- 01.01.20120808.30.10.00.0eingeführt · Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember
- 01.01.20120808.30.90eingeführt · andere
- 01.01.20120808.40.00.00.0eingeführt · Quitten
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0808
Was gehört nicht zur Position 0808?
Ungenießbare Früchte und Nüsse gehören nicht in Position 0808. Gekühlte Früchte und Nüsse werden dagegen wie frische Früchte und Nüsse eingereiht.
Welche Nummer gilt für Äpfel, Birnen oder Quitten in Position 0808?
Äpfel gehören in Unterposition 0808.10, Birnen in Unterposition 0808.30 und Quitten in die Zolltarifnummer 0808.40.00.00.0. Mostäpfel und Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, haben jeweils eine eigene Zolltarifnummer, 0808.10.10.00.0 und 0808.30.10.00.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



