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Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0 – Hopfenmehl in Paketen bis 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für lupulinangereichertes Hopfenmehl in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen. Hopfenmehl, das nicht in solchen Paketen verpackt ist, gehört in die Zolltarifnummer 1210.20.10.90.0, lupulinangereicherter Hopfen, der kein Hopfenmehl ist, in die Zolltarifnummer 1210.20.10.99.0. Lupulinangereicherte Erzeugnisse entstehen durch Mahlen der Blütenzapfen nach mechanischer Aussonderung der Blätter, Stängel, Doldenblätter und Spindeln.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelÖlsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
PositionHopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
UnterpositionHopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets
UnterpositionHopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin
Kombinierte NomenklaturHopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin
Hopfenmehl
Zolltarifnummerin Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische …Diese Seite
Zolltarifnummeranderes
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1210.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1210.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1210.20.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1210.20.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0?

Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen … › 1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet …
✓Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; LupulinDie Ware muss Hopfen (Blütenzapfen) sein, der gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets vorliegt. Als Pellets gelten Erzeugnisse, die unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
✓Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; LupulinDer Hopfen muss lupulinangereichert sein. Lupulinangereichert sind Erzeugnisse, die durch Mahlen der Blütenzapfen nach mechanischer Aussonderung der Blätter, Stängel, Doldenblätter und Spindeln gewonnen werden.
✓HopfenmehlDie Ware muss Hopfenmehl sein.
✓in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung, das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein mussDie Ware muss in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm verpackt sein, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen. Auf der Verpackung müssen Bezeichnung, Gewicht und letzter Verwendungszweck des Erzeugnisses angegeben sein.
1210.20.10.10.0Lupulinangereichertes Hopfenmehl in Paketen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0?

  • ×Hopfen (Blütenzapfen), weder gemahlen, sonst zerkleinert noch in Form von Pellets1210.10
  • ×andere, also nicht: Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin1210.20.90
  • ×andere, also nicht: Hopfenmehl1210.20.10.99.0
  • ×anderes, also nicht: in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische …1210.20.10.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1210.20.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1210.20.10.10.0in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische …diese Seite–
1210.20.10.90.0anderesBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
1210.20.10.99.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1210.20.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0

€
1210.20.10.10.0Drittlandszoll5,8 %580 €2.010 €2.590 €
1210.20.10.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll55,8 %5.580 €2.960 €8.540 €
1210.20.10.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll55,8 %5.580 €2.960 €8.540 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern nur unter den Bedingungen der Verordnung.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1210.20.10Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin Neben Lupulin gehören hierher lupulinangereicherte Erzeugnisse, die durch Mahlen der Blütenzapfen des Hopfens nach mechanischer Aussonderung der Blätter, Stängel, Doldenblätter und Spindeln gewonnen werden.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 12 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1210.20.10

  1. 01.01.19921210.20.10neu eingeführt · „Hopfen (Blütenzapfen), gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets, lupulinangereichert; Lupulin“ · aus 1210.20.00
  2. 01.07.20031210.20.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1210.20.10
  3. 01.07.20031210.20.10.10.0neu eingeführt · „in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische …“ · aus 1210.20.10
  4. 01.07.20031210.20.10.90.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 1210.20.10
  5. 01.07.20031210.20.10.99.0neu eingeführt · aus 1210.20.10

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Hopfenmehl in Paketen bis 1 Kilogramm unter 1210.20.10?

Hopfenmehl, das in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm verpackt ist und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fällt, gehört in die Zolltarifnummer 1210.20.10.10.0. Die Verpackung muss Bezeichnung, Gewicht und letzten Verwendungszweck des Erzeugnisses nennen.

Gilt für 1210.20.10.10.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Bei Waren anderen Ursprungs kommt es nicht allein auf den Ursprung an, sondern darauf, ob sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für 1210.20.10.10.0 ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren anderen Ursprungs gilt er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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