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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0 – Fischleberöle mit wenig Vitamin A

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Leberöle von Fischen sowie deren Fraktionen mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger, etwa Dorschlebertran. Leberöle von Heilbutten gehören in 1504.10.91.00.0, die übrigen Leberöle von Fischen mit mehr als 2 500 internationalen Einheiten je Gramm in 1504.10.99.00.0. Leberöle von Gadus-Arten wie Kabeljau, Dorsch, Schellfisch, Lengfisch und Merlan überschreiten im Allgemeinen nicht 2 500 internationale Einheiten je Gramm.

Typische Waren:Dorschlebertran

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
UnterpositionLeberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder wenigerDiese Seite
UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1504.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1504.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1504.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1504.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen …
✓Leberöle sowie deren Fraktionen, von FischenDie Ware muss ein Leberöl von Fischen oder eine Fraktion davon sein.
✓mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder wenigerDer Gehalt an Vitamin A muss 2 500 internationale Einheiten je Gramm oder weniger betragen. Leberöle von Gadus-Arten wie Kabeljau, Dorsch, Schellfisch, Lengfisch und Merlan überschreiten dies im Allgemeinen nicht.
1504.10.10.00.0Fischleberöle mit geringem Vitamin-A-Gehalt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0?

  • ×Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle1504.20
  • ×Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren1504.30
  • ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger1504.10.91.00.0, 1504.10.99.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1504.10.10

ZolltarifnummerWortlaut
1504.10.10.00.0mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1504.10.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0

€
1504.10.10.00.0Drittlandszoll3,8 %380 €1.972 €2.352 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0

KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1504.10.10.00.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
1504.10.10mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger Der Gehalt an Vitamin A der Leberöle von Fischen der Gadus-Arten (z. B. Kabeljau oder Dorsch, Schellfisch, Lengfisch und Merlan) überschreitet im Allgemeinen nicht 2 500 internationale Einheiten je Gramm.
1504.10.10 bis 1504.10.99Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen: Siehe die Erläuterungen zu Position 1504 des HS, zweiter Absatz.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1504.10.10

  1. 01.01.19721504.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger“
  2. 01.01.19721504.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger“
  3. 19.03.19891504.10.10unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1504.10.10
  4. 19.03.19891504.10.10.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1504.10.10
  5. 01.01.19941504.10.10wieder anmeldefähig · aus 1504.10.10
  6. 01.01.19941504.10.10.00.0wieder anmeldefähig · aus 1504.10.10

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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