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Position · 4-stelligZollkontingent

Position 1504 – Fette und Öle von Fischen und Meeressäugern

Position im Zolltarif

15Kapitel04Position

Zur Position 1504 gehören Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, etwa Lachsöl, Fischöl, Omega-3-Fischöl und Dorschlebertran. Schmalzöl und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet, gehören in Position 1503. Wollfett, Lanolin und daraus stammende Fettstoffe gehören in Position 1505.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 1504?

Die Position unterscheidet zuerst nach dem Ursprung: Leberöle von Fischen (Unterposition 1504.10), andere Fette und Öle von Fischen (Unterposition 1504.20) und Fette und Öle von Meeressäugetieren (Unterposition 1504.30). Leberöle von Fischen mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger gehören in 1504.10.10.00.0, Leberöle von Heilbutten in 1504.10.91.00.0 und alle übrigen Leberöle von Fischen in 1504.10.99.00.0. Fette und Öle von Fischen ohne Leberöl unterteilt 1504.20 in feste Fraktionen (Warennummer 1504.20.10) und andere (1504.20.90.00.0). Bei Meeressäugetieren unterscheidet 1504.30 ebenso feste Fraktionen (Warennummer 1504.30.10) und andere (1504.30.90.00.0).

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziertDiese Seite
UnterpositionLeberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen
0 % bis 3,8 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger
andere
Zolltarifnummervon Heilbutten
Zolltarifnummerandere
UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
0 % bis 10,9 % · 6 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfeste Fraktionen
Zolltarifnummerandere
UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren
0 % bis 10,9 % · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturfeste Fraktionen
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 1504

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 1504. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 1504

Rechts: wie viele der 7 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Norwegen2 von 7
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KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle Länder6 von 7
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle Länder2 von 7
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 1504

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 1504

Die sieben Warennummern der Position 1504 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19721504.10.10.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an Vitamin A von 2 500 internationalen Einheiten je Gramm oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1994
  2. 01.01.19951504.10.91.00.0eingeführt · von Heilbutten
  3. 01.01.19951504.10.99.00.0eingeführt · andere
  4. 01.01.19721504.20.10eingeführt · feste Fraktionen
  5. 01.01.19721504.20.90.00.0eingeführt · andere
  6. 01.01.19991504.30.10eingeführt · feste Fraktionen
  7. 01.01.19721504.30.90.00.0eingeführt · andere

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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