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Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0 – Feste Fischfraktionen über 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst feste Fraktionen von Fischfetten und Fischölen, ausgenommen Leberöle, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegen. Feste Fraktionen in solchen Umschließungen gehören in die Zolltarifnummer 1504.20.10.10.0. Die Erläuterungen nennen als Verwendung vor allem technische oder industrielle Zwecke, etwa in der Gerberei, für Anstrichfarben oder Schneidölzubereitungen.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
UnterpositionLeberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen
UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
Kombinierte Nomenklaturfeste Fraktionen
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionFette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1504.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1504.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1504.20.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1504.20.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen …
✓Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen LeberöleDie Ware ist ein Fett oder Öl von Fischen, keine ausschließlich aus Fischlebern gewonnenen Öle. Genannt werden Heringsöl, Menhadenöl sowie Öle aus Abfällen der Fischkonserven-Industrie.
✓feste FraktionenDie Ware muss eine feste Fraktion sein. Die Merkmale bestimmen Sie nach den Analyseverfahren in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105.
✓andere, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDie Ware ist nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt. Sie gehört hierher, wenn sie in anderen Umschließungen oder ohne Umschließung vorliegt.
1504.20.10.90.0Feste Fischfraktionen, Inhalt über 1 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0?

  • ×Leberöle sowie deren Fraktionen, von Fischen1504.10
  • ×Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Meeressäugetieren1504.30
  • ×andere, also nicht: feste Fraktionen1504.20.90.00.0
  • ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1504.20.10.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1504.20.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1504.20.10.10.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger–
1504.20.10.90.0anderediese SeitePräferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1504.20.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1504.20.906Zusammensetzung: Rohes Thunfischöl in flüssiger Form, gewonnen aus Thunfischköpfen; nicht chemisch modifiziert, nicht raffiniert. Verwendung: zur Weiterverarbeitung im Lebensmittelbereich. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0

€
1504.20.10.90.0Drittlandszoll10,9 %1.090 €2.107 €3.197 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0701Norwegen8,5 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0776Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
APS-Länder (allgemeine Regelung)7,4 %
Vietnam1,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0

KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1504.20.10 bis 1504.20.90Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle: Hierher gehören Fette und Öle sowie deren Fraktionen von Fischen aller Art, ausgenommen die ausschließlich aus ihren Lebern gewonnenen Öle. Hierher gehören z. B.: 1. Heringsöl und Menhadenöl (Menhaden sind dem Hering ähnliche Fische, die ausschließlich zur Ölgewinnung gefangen werden); 2. Öle aus Abfällen der Fischkonserven-Industrie, die von …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1504.20.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 2.
  1. 01.01.19721504.20.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „feste Fraktionen“
  2. 01.01.19721504.20.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“
  3. 01.01.19721504.20.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für feste Fischfraktionen unter 1504.20.10 außerhalb der 1-kg-Umschließungen?

Feste Fraktionen von Fischfetten und Fischölen, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger vorliegen, gehören in die Zolltarifnummer 1504.20.10.90.0. Feste Fraktionen in solchen Umschließungen gehören in 1504.20.10.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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