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Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0 – Schokoladenkekse bis 85 g Inhalt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst sind gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, die ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltiger Überzugsmasse überzogen oder bedeckt sind und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 85 g oder weniger verpackt werden. Schokoladenüberzogene Kekse, die nicht in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 85 g oder weniger verpackt sind, gehören in 1905.31.19.00.0. Eine vZTA ordnet runde Kekse mit Schokoladenauflage in Aufmachung für den Einzelhandel (80 g) in diese Nummer ein.

Typische Waren:Kekse mit MilchschokoladeFeingebäck mit dunkler SchokoladeBiskuitriegel mit Schokoladenüberzug

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
PositionBackwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
ZolltarifnummerKnäckebrot
UnterpositionLeb- und Honigkuchen und ähnliche Waren
Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
UnterpositionKekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionWaffeln
UnterpositionZwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1905.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1905.31.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1905.31.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1905.31.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0?

Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder … › 1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere …
✓Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; WaffelnDie Ware muss gesüßtes Kleingebäck wie Kekse oder eine Waffel sein, also ein süßes Gebäck in kleiner Form.
✓Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßtDie Ware muss ein gesüßtes Kleingebäck wie Kekse sein. Für Kekse in diesem Sinne zählen nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger, wobei Füllungen und Überzüge bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht bleiben.
✓ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedecktDie Ware ist ganz oder teilweise mit Schokolade oder einer kakaohaltigen Überzugsmasse überzogen oder bedeckt. Erkennbar ist das an einem Schokoladen- oder Kakaoüberzug oder an einer entsprechenden Auflage.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder wenigerDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt, deren Inhalt 85 g oder weniger wiegt.
1905.31.11.00.0Schokoladenüberzogene Kekse, Inhalt bis 85 g

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0?

  • ×Knäckebrot1905.10.00.00.0
  • ×Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren1905.20
  • ×Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren1905.40
  • ×andere, also nicht: Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln1905.90
  • ×Waffeln1905.32
  • ×andere, also nicht: ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt1905.31.30.00.0, 1905.31.91.00.0, 1905.31.99.00.0
  • ×andere, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger1905.31.19.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1905.31.11

ZolltarifnummerWortlaut
1905.31.11.00.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1905.31.11 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI36070/26-1DeutschlandKekse mit Schokoladenauflage. Runde, flache, herzförmige, süße Kekse mit einer Auflage aus brauner Milchschokolade mit …04.10.2029
DEBTI10640/26-1DeutschlandKekse mit Schokoladenauflage. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Feingebäck mit dunkler Schokolade; 80 …18.06.2029
FRBTIFR-BTI-2023-03210FrankreichProdukt aus der Biskuitherstellung in Form eines mit Schokolade überzogenen gepufften Riegels, für den Einzelverkauf in …26.12.2026

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1905.31.9944Keksbrösel mit Schokoladenstückchen. Etikettierter, weißer Probenbeutel (Labormuster, 500 g), darin süß schmeckende, bis zu ca. 1 cm große unregelmäßige Stücke (Brösel) zerkleinerter, brauner …
1905.31.1930Kekse mit Schokoladen- und Karamellauflage. Kleine, runde, flache, hellbraune, süße Kekse mit einer geprägten Schokoladenauflage und einer Karamellfüllung zwischen Keks und Schokolade; in Aufmachung …
1905.31.309Butterkekse Flache, süße Butterkekse mit leichtem Zitronenaroma in verschiedenen Formen, in Aufmachung für den Einzelhandel (200 g, 440 g). Milchfett*: mehr als 8 GHT Wassergehalt*: 12 GHT oder …
1905.31.917Doppelkeks mit Kokosraspeln und Cremefüllung. Faltschachtel mit Angaben zum Erzeugnis (Mürbegebäck mit Kokosraspeln und Cremefüllung mit weißer Schokolade und Kokosgeschmack, 100 g) und zu den …

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0

€
1905.31.11.00.0Drittlandszoll9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)–––
1905.31.11.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––
1905.31.11.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0237Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0799Island4,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 12,1 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1933Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8302Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9015USA2,3 % + 4,74 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Mercosurneu seit 01.05.20267,8 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 21,1 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
APS+-Länder0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Algerien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Chile0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 12,1 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 24,2 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Färöer0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Island0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 24,2 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Norwegen0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 24,2 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R)
Syrien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Südafrika0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Tunesien0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
Zentralamerika0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)
TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z)

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 19, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Waren der Unterpositionen 1905.31, 1905.32, 1905.40 und 1905.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
Wortlaut · Kapitel 19, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 1905.31 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 19, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Unter die Unterposition 1905.90.20 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1905.31.11 bis 1905.31.99Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt: Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 und 2 zu Kapitel 19 und die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A, Ziffer 8 b). Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art, die durch Extrusion hergestellt werden.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-375/0720.11.20081. Aus Reismehl, Salz und Wasser hergestellte Teigblätter, die getrocknet, jedoch keiner Wärmebehandlung unterzogen worden sind, gehören zur Unterposition 1905.90.20 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 1905.31.11

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 5.
  1. 01.01.20021905.31.11neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger“ · aus 7 Vorgängern
  2. 01.01.20021905.31.11.00.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger“ · aus 7 Vorgängern

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0

Gibt es für Waren mit Ursprung Russland unter 1905.31.11.00.0 einen Zusatzzoll?

Für Waren mit Ursprung Russland fällt für die Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es für Waren mit Ursprung Belarus unter 1905.31.11.00.0 einen Zusatzzoll?

Für Waren mit Ursprung Belarus fällt für die Zolltarifnummer 1905.31.11.00.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Kekse mit Schokoladenauflage unter 1905.31.11?

Kekse mit Schokoladenauflage gehören in 1905.31.11.00.0, wenn sie in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 85 g oder weniger verpackt sind. Sind sie in anderen Umschließungen verpackt, gehören sie in 1905.31.19.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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