01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1905.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1905.31.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1905.31.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1905.31.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0?
- ×Knäckebrot1905.10.00.00.0
- ×Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren1905.20
- ×Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren1905.40
- ×andere, also nicht: Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln1905.90
- ×Waffeln1905.32
- ×ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt1905.31.11.00.0, 1905.31.19.00.0
- ×andere, also nicht: mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr1905.31.91.00.0, 1905.31.99.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1905.31.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1905.31.30.00.0 | mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1905.31.30 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI36259/26-1Deutschland | Butterkekse Flache, süße Butterkekse mit leichtem Zitronenaroma in verschiedenen Formen, in Aufmachung für den … | 04.10.2029 |
| DEBTI36249/26-1Deutschland | Doppelkekse mit Himbeerfüllung. Doppelkekse mit einem herzförmigen Loch auf der Oberseite, bestehend aus zwei flachen … | 04.10.2029 |
| DEBTI35748/26-1Deutschland | Butterkekse mit Auflage aus weißer Schokolade. Quadratische, hellbraune Butterkekse mit eine Auflage aus weißer … | 04.10.2029 |
| DEBTI27423/26-1Deutschland | Vanille-Kipferl Halbmondförmige, leicht gebräunte, gesüßte Mürbekekse, verpackt in einem bedruckten Faltkarton mit … | 27.09.2029 |
| DEBTI10600/26-1Deutschland | Kekse aus Mürbeteig. Etikettierter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Sablés; 90 g) und zu den Zutaten, darin eine … | 18.06.2029 |
| DEBTI10223/26-1Deutschland | Butterkeks mit Zitronenglasur. Bedruckter Original-Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis (Zartes Butterfeingebäck mit … | 18.05.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1905.31.99 | 44 | Keksbrösel mit Schokoladenstückchen. Etikettierter, weißer Probenbeutel (Labormuster, 500 g), darin süß schmeckende, bis zu ca. 1 cm große unregelmäßige Stücke (Brösel) zerkleinerter, brauner … |
| 1905.31.19 | 30 | Kekse mit Schokoladen- und Karamellauflage. Kleine, runde, flache, hellbraune, süße Kekse mit einer geprägten Schokoladenauflage und einer Karamellfüllung zwischen Keks und Schokolade; in Aufmachung … |
| 1905.31.91 | 7 | Doppelkeks mit Kokosraspeln und Cremefüllung. Faltschachtel mit Angaben zum Erzeugnis (Mürbegebäck mit Kokosraspeln und Cremefüllung mit weißer Schokolade und Kokosgeschmack, 100 g) und zu den … |
| 1905.31.11 | 3 | Kekse mit Schokoladenauflage. Runde, flache, herzförmige, süße Kekse mit einer Auflage aus brauner Milchschokolade mit Prägung, in Aufmachung für den Einzelhandel (80 g). Wassergehalt im Keksanteil* … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (5)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0237 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0799 | Island | 4,5 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 12,1 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R), höchstens 35,15 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1933 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8302 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9015 | USA | 2,3 % + 4,74 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 46 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,8 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 21,1 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| APS+-Länder | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 5,5 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Algerien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Chile | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 12,1 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 24,2 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Färöer | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Island | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 24,2 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Norwegen | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR), höchstens 24,2 % + ermäßigter Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z R) |
| Syrien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Südafrika | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Tunesien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| Zentralamerika | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 0 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + Agrarteilbetrag (EA), höchstens 24,2 % + Zusatzzoll für Zucker (AD S/Z) |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0
Anmerkungen (3)
1. Waren der Unterpositionen 1905.31, 1905.32, 1905.40 und 1905.90, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
2. Als Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition 1905.31 gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
3. Unter die Unterposition 1905.90.20 fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1905.31.11 bis 1905.31.99 | Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt: Siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 1 und 2 zu Kapitel 19 und die Erläuterungen zu Position 1905 des HS, Buchstabe A, Ziffer 8 b). Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art, die durch Extrusion hergestellt werden. |
| 1905.31.30 | mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr: Hierher gehören insbesondere Erzeugnisse, die unter der Bezeichnung Butterkekse bekannt sind. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-375/0720.11.2008 | 1. Aus Reismehl, Salz und Wasser hergestellte Teigblätter, die getrocknet, jedoch keiner Wärmebehandlung unterzogen worden sind, gehören zur Unterposition 1905.90.20 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 1905.31.30
- 01.01.20021905.31.30neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr“ · aus 7 Vorgängern
- 01.01.20021905.31.30.00.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr“ · aus 7 Vorgängern
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1905.31.30.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Shortbread unter 1905.31.30?
Shortbread gehört in 1905.31.30.00.0, wenn es ein gesüßtes Keks mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr ist, das nicht ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt ist.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Kekse aus Belarus unter 1905.31.30?
Für Waren mit Ursprung Belarus gilt in 1905.31.30.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
