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Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0 – Sonstiger unvergällter Ethylalkohol

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, der nicht aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Anhangs I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hergestellt ist. Ethylalkohol aus solchen Erzeugnissen gehört in 2207.10.00.11.0 oder 2207.10.00.19.0, und zwar in 2207.10.00.11.0 nur bei einem Wassergehalt von 0,3 % (m/m) oder weniger. Spirituosen wie Gin oder Wodka gehören unabhängig von ihrem Alkoholgehalt in die Warennummern 2208.20.12 bis 2208.90.78.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelGetränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
PositionEthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
UnterpositionEthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
UnterpositionEthylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2207.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2207.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2207.10.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2207.10.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0?

Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig › 2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol …
✓Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergälltDie Ware ist unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von mindestens 80 % vol, gemessen bei 20 °C. Sie erkennen das am Alkoholgehalt und daran, dass der Alkohol nicht vergällt ist.
✓andere, also nicht: hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sindDer Ethylalkohol stammt aus Ausgangsstoffen, die nicht im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind.
2207.10.00.90.0Unvergällter Ethylalkohol, nicht aus Anhang-I-Erzeugnissen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0?

  • ×Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt2207.20
  • ×hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind2207.10.00.11.0, 2207.10.00.19.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2207.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2207.10.00.11.0aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
2207.10.00.19.0andereBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr
2207.10.00.90.0anderediese SeitePräferenzzollkontingent, Zollunion

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2207.10.00 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Österreich1
Irland1
vZTAWareGültig bis
IEBTIIENEN004-2025-BTI276IrlandDas Produkt ist unvergällter Ethylalkohol mit 96 % vol. Alkoholgehalt. Das Produkt wird zur Verdünnung und Abfüllung …01.07.2028
ATBTI2024000290-DECÖsterreichEthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt, in Form einer farblosen, klaren Flüssigkeit …19.08.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0

€
2207.10.00.90.0Drittlandszoll19,20 EUR je hl–––
2207.10.00.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll19,20 EUR je hl + 50 %–––
2207.10.00.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll19,20 EUR je hl + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0771Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1894Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1954Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4970Mercosur6,40 EUR je hl01.05.2026 – 31.12.2026
09.4975Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.6723Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7905Neuseeland0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8209Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 19,20 EUR je hl gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt physischen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, SyrienSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 22, Zusätzliche Anmerkung 12
12. Zur Unterposition 2207.20 gehören Mischungen aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 50 % vol oder mehr, die als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet und mit einem oder mehreren der folgenden Stoffe vergällt werden: a) Ottokraftstoff nach EN 228; b) tert-Butylethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE); c) tert-Butylmethylether (Methyl-tert-butylether, MTBE); d) 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol, tert-Butanol, TBA); e) 2-Methylpropan-1-ol (2-Methyl-1-propanol, Isobutanol); f) Propan-2-ol (Isopropylalkohol, 2-Propanol, Isopropanol). Die Vergällungsmittel nach den Buchstaben e und f des ersten Absatzes müssen in Kombination mit mindestens einem der Vergällungsmittel nach den Buchstaben a bis d des ersten Absatzes eingesetzt werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2207.10.00Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt: Siehe die Erläuterungen zu Position 2207 des HS, ausgenommen den vierten Absatz. Spirituosen (z. B. Gin, Wodka) gehören ohne Rücksicht auf ihren Alkoholgehalt zu den Unterpositionen 2208.20.12 bis 2208.90.78.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1160/9802.06.1998Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr und bis zu 20 % Aktivkohle wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b und 6 in die Warennummer 2207.10.00 eingereiht.2207.10.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 22 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2207.10.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 8.
  1. 01.01.19722207.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt“
  2. 01.01.19722207.10.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 16.07.19912207.10.00.11.0neu eingeführt · „Weinalkohol, zur Verwendung als Treibstoff“ · aus 2207.10.00
  4. 16.07.19912207.10.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.10.00
  5. 01.01.19922207.10.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.10.00
  6. 01.01.19922207.10.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.10.00
  7. 25.08.20122207.10.00.11.0neu eingeführt · „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …“ · aus 2207.10.00
  8. 25.08.20122207.10.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.10.00
  9. 23.02.20132207.10.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.10.00
  10. 23.02.20132207.10.00.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  11. 01.07.20192207.10.00.11.0neu eingeführt · „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …“ · aus 2207.10.00
  12. 01.07.20192207.10.00.19.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 29.01.20222207.10.00.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.10.00
  14. 29.01.20222207.10.00.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2207.10.00
  15. 16.09.20232207.10.00.11.0neu eingeführt · „aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellter Ethylalkohol (siehe Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen …“ · aus 2207.10.00
  16. 16.09.20232207.10.00.19.0neu eingeführt · aus 2207.10.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2207.10.00.90.0

Gibt es einen Zusatzzoll für Ethylalkohol aus Russland unter 2207.10.00.90.0?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Ob er für Ihre Ware gilt, hängt vom Ursprung der Ware ab.

Gibt es einen Zusatzzoll für Ethylalkohol aus Belarus unter 2207.10.00.90.0?

Ja, bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Ob er für Ihre Ware gilt, hängt vom Ursprung der Ware ab.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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