01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2207?
Die Position ist in zwei Unterpositionen gegliedert. Unterposition 2207.10 erfasst unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr. Unterposition 2207.20 erfasst Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, die vergällt sind.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 2207.10Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt
- 2207.10.00.11.02207.10.00.19.02207.10.00.90.0
- 2207.20Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt
- 2207.20.00.11.02207.20.00.19.02207.20.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2207
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 2207. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2207
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2207
Anmerkungen (3)
12. Zur Unterposition 2207.20 gehören Mischungen aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 50 % vol oder mehr, die als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge verwendet und mit einem oder mehreren der folgenden Stoffe vergällt werden: a) Ottokraftstoff nach EN 228; b) tert-Butylethylether (Ethyl-tert-butylether, ETBE); c) tert-Butylmethylether (Methyl-tert-butylether, MTBE); d) 2-Methylpropan-2-ol (tert-Butylalkohol, tert-Butanol, TBA); e) 2-Methylpropan-1-ol (2-Methyl-1-propanol, Isobutanol); f) Propan-2-ol (Isopropylalkohol, 2-Propanol, Isopropanol). Die Vergällungsmittel nach den Buchstaben e und f des ersten Absatzes müssen in Kombination mit mindestens einem der Vergällungsmittel nach den Buchstaben a bis d des ersten Absatzes eingesetzt werden.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2207
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

