01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2402.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2402.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2402.90.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2402.90.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0?
- ×Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend2402.10.00.00.0
- ×Zigaretten, Tabak enthaltend2402.20
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2402.90.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2402.90.00.00.0 | andere |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2402.90.00 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3629/26-1Deutschland | nach den angaben der antragstellerin sowie den vorliegenden produktinformationen handelt es sich um eine sogenannte … | 29.03.2029 |
| LUBTI000000-2025-BTI92Luxemburg | Hanfzigaretten, ohne Tabak, mit weniger als 1 Gew.-% Tetrahydrocannabinol (THC), mit Filter und in Packungen zu 20 … | 18.12.2028 |
| BEBTIDT.50.018.113Belgien | Hanfzigaretten, ohne Tabak, mit einem Gehalt von weniger als 0,2 Gew.-% Tetrahydrocannabinol (THC), mit Filter und … | 18.02.2028 |
| BEBTIDT.50.014.803Belgien | Hanfzigaretten, ohne Tabak, mit einem Gewicht von weniger als 0,2 % Tetrahydrocannabinol (THC), mit Filter und in … | 07.07.2027 |
| ESBTI2024SOL460Spanien | Doppelter, unbeschichteter Tabakstrang. Halbfertiges Produkt zur Herstellung von Zigarillos. Der Tabakstrang wird … | 06.06.2027 |
| BGBTIBG009999-2023-BTI99Bulgarien | Zigaretten, die vollständig aus Tabakersatzstoffen – aus Hanf – Cannabis Sativa L bestehen und in einer versiegelten … | 08.11.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 57,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile, Israel und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 50,4 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 40,3 % |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 27,95 % |
| Vietnam | 7,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2402.90.00 | andere: Hierher gehören Zigarren, Zigarillos und Zigaretten, ganz aus Tabakersatzstoffen, z. B. Zigaretten, die unter Verwendung von besonders zubereiteten Blättern einer Kopfsalatsorte hergestellt werden und weder Tabak noch Nikotin enthalten. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1035/9224.04.1992 | Zigaretten, die auf der Grundlage von Huflattich- und Pfefferminzblättern hergestellt werden und keinen Tabak enthalten, wurden in die Warennummer 2402.90.00 eingereiht. | 2402.90.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 24 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2402.90.00
- 01.01.19722402.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19722402.90.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2402.90.00.00.0
Gehören Zigaretten für medizinische Zwecke unter 2402.90.00.00.0?
Nein, Zigaretten für medizinische Zwecke gehören nicht zu Kapitel 24 und damit nicht in 2402.90.00.00.0, sondern nach Kapitel 30.
Gibt es einen Zusatzzoll für Zigaretten aus Tabakersatzstoffen mit Ursprung Belarus unter 2402.90.00.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll für Zigaretten aus Tabakersatzstoffen mit Ursprung Russland unter 2402.90.00.00.0?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile