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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0 – Dolomit, gebrannt oder gesintert

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

25Kapitel18Position20HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Dolomit, der durch starke Wärmebehandlung gebrannt oder gesintert ist. Dolomit, weder gebrannt noch gesintert, gehört in die Zolltarifnummer 2518.10.00.00.0. Als Beispiel gilt gesinterter Dolomit in Form eines weiß-beigen Pulvers, das als Expansionsmittel für die Zementierung von Bohrlöchern in der Öl- und Gasindustrie verwendet wird.

Typische Waren:Gesinterter DolomitExpansionsmittel für BohrlochzementierungExpansionsmittel auf Basis von Magnesium-Calciumoxid

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMineralische Stoffe
KapitelSalz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
PositionDolomit, auch gebrannt oder gesintert, einschließlich Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
ZolltarifnummerDolomit, weder gebrannt noch gesintert
ZolltarifnummerDolomit, gebrannt oder gesintertDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2518.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2518.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2518.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2518.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0?

Kapitel 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und … › 2518 Dolomit, auch gebrannt oder gesintert …
✓Dolomit, gebrannt oder gesintertDie Ware muss Dolomit sein, dessen chemische Zusammensetzung durch starke Wärmebehandlung verändert wurde, wobei Kohlendioxid abgespalten wurde. Gesinterter Dolomit wird dafür mit 1 500 °C oder mehr behandelt, gebrannter Dolomit mit etwa 800 °C.
2518.20.00.00.0Gebrannter oder gesinterter Dolomit

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2518.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
2518.20.00.00.0Dolomit, gebrannt oder gesintert

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2518.20.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2025-04451FrankreichGesinterter Dolomit auf Basis von gesintertem Magnesium-Calciumoxid, in Form eines weiß-beigen Pulvers, ein …01.10.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0

€
2518.20.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0

KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2518.20.00Dolomit, gebrannt oder gesintert: Als gebrannter oder gesinterter Dolomit gilt Dolomit, dessen chemische Zusammensetzung als Folge einer starken Wärmebehandlung (1 500 °C oder mehr für gesinterten Dolomit und etwa 800 °C für gebrannten Dolomit) durch Abspalten von Kohlendioxid verändert worden ist.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 25 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2518.20.00

  1. 01.01.19722518.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dolomit, gebrannt oder gesintert“
  2. 01.01.19722518.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Dolomit, gebrannt oder gesintert“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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