01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 2518?
Position 2518 ist nach dem Brennzustand des Dolomits unterteilt. Unterposition 2518.10 umfasst Dolomit, weder gebrannt noch gesintert, mit der Zolltarifnummer 2518.10.00.00.0. Unterposition 2518.20 umfasst Dolomit, gebrannt oder gesintert, mit der Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 2518
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 2518. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 2518
Rechts: wie viele der 2 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 2518
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 2518
Die zwei Warennummern der Position 2518 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19722518.10.00.00.0eingeführt · Dolomit, weder gebrannt noch gesintert
- 01.01.19722518.20.00.00.0eingeführt · Dolomit, gebrannt oder gesintert
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 2518
Welche Zolltarifnummer in Position 2518 gilt für gebrannten und welche für ungebrannten Dolomit?
Ungebrannter, nicht gesinterter Dolomit gehört in die Zolltarifnummer 2518.10.00.00.0, gebrannter oder gesinterter Dolomit in die Zolltarifnummer 2518.20.00.00.0. Dolomit in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten gehört in beiden Fällen zur Position 2518, sofern er grob behauen oder lediglich zerteilt ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
