Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.1996

Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0 – Additive für Zement, Mörtel, Beton

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

38Kapitel24Position40HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst zubereitete Additive, die Zement, Mörtel oder Beton beigemischt werden, etwa Polycarboxylat-Ether. Fertige Mörtel und Beton, nicht feuerfest, gehören in die Unterposition 3824.50. Typische Waren sind Klinkeradditive für die Zementproduktion, Putzzusatzmittel und flüssige Zementzusätze auf Copolymer-Basis.

Typische Waren:Polycarboxylat-EtherKlinkeradditivePutzzusatzmittelFlüssige Zementzusätze

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unterpositionzubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
Unterpositionnicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
Zolltarifnummerzubereitete Additive für Zement, Mörtel oder BetonDiese Seite
UnterpositionMörtel und Beton, nicht feuerfest
UnterpositionSorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code3824.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer3824.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code3824.40.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer3824.40.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0?

Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie › 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder …
✓zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder BetonDie Ware ist ein zubereitetes Additiv, das dem Zement, Mörtel oder Beton beigemischt wird. Man erkennt sie an ihrer Wirkung, etwa an besserer Verarbeitbarkeit des Mörtels oder an verminderter Belagbildung im rotierenden Kiln.
3824.40.00.00.0Additive für Zement, Mörtel oder Beton

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 3824.40.00

ZolltarifnummerWortlaut
3824.40.00.00.0zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 3824.40.00 eingereiht

11 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Niederlande3
Österreich2
Spanien1
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI1933/26-1DeutschlandKlinkeradditiv für die Zementproduktion in Form einer graubraunen Flüssigkeit mit Mineralölgeruch; Zubereitung, die dem …31.05.2029
DEBTI44059/25-1DeutschlandAngaben: Die Ware ist ein chemisch-physikalisch wirkender Zusatz für die Putz- und Mörtelindustrie, der die …01.02.2029
DEBTI44054/25-1DeutschlandAngaben: chemisch-physikalisch wirkendes Zusatzmittel für Putz, Mör tel und Estrich in Form eines grauen Pulvers, das …29.01.2029
DEBTI24668/24-1DeutschlandAngaben laut Antragsteller: Bei der Ware handelt es sich um eine Dispersion, die aus einer dispersen Phase …12.01.2028
ESBTI2026SOL1513SpanienFlüssiger Zementzusatz auf Basis eines Copolymers in Lösung. Wird in Einzelhandelsverpackungen zu 1 und 5 l angeboten. …15.10.2029
NLBTI2026-0561NiederlandeEin anorganisches pulverförmiges Zusatzmittel für Zement mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und …06.10.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0

€
3824.40.00.00.0Drittlandszoll6,5 %650 €2.024 €2.674 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,2 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleREACH · alle LänderChemische Stoffe unterliegen bei der Einfuhr der REACH-Verordnung: Registrierung oder Nachweis, dass eine Ausnahme gilt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 3
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
3824.40.00zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton: Siehe die Erläuterungen zu Position 3824 des HS, Teil B siebter Absatz Ziffer 3.

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-182/1926.03.2020Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-822/1903.06.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-441/1509.02.2017Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der …

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 38 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 3824.40.00

  1. 01.01.19963824.40.00neu eingeführt · „zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton“ · aus 3823.40.00
  2. 01.01.19963824.40.00.00.0neu eingeführt · „zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Polycarboxylat-Ether unter der Warennummer 3824.40.00?

Polycarboxylat-Ether ist unter der Zolltarifnummer 3824.40.00.00.0 eingereiht. Diese Zolltarifnummer erfasst zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →