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Position 3824 – Chemische Zubereitungen und Bindemittel

Position im Zolltarif

38Kapitel24Position

Zu dieser Position gehören zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne, zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton, Mörtel und Beton, Kesselsteinmittel, Ionenaustauscher und Zubereitungen für die Galvanotechnik. Siedlungsabfälle und Klärschlamm gehören in Position 3825, technische einbasische Fettsäuren und technische Fettalkohole in Position 3823.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Trockenmittel oder Ihre Wärmeleitpaste zu HS-Code 3824?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 3824?

Die Position ist nach Stoffen und Verwendungen in Unterpositionen gegliedert: 3824.10 für Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne, 3824.30 für nicht gesinterte Metallcarbide und 3824.40.00.00.0 für Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Unter 3824.50 fallen Mörtel und Beton, nicht feuerfest, mit 3824.50.10.00.0 für Frischbeton und 3824.50.90.00.0 für anderen, und 3824.60 betrifft Sorbit, unterteilt nach wässriger Lösung. Die Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 erfassen Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 38, etwa mit Oxiran oder kurzkettigen chlorierten Paraffinen. Unter 3824.99 sind unter anderem Ionenaustauscher (3824.99.15.00.0), Kesselsteinmittel (3824.99.45.00.0) und Zubereitungen für die Galvanotechnik (3824.99.50.00.0) eingeordnet.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffenDiese Seite
Unterpositionzubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionnicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
5,3 % · 29 vZTA
Zolltarifnummerzubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
6,5 % · 11 vZTA
UnterpositionMörtel und Beton, nicht feuerfest
6,5 % · 6 vZTA
ZolltarifnummerFrischbeton
Zolltarifnummeranderer
UnterpositionSorbit, ausgenommen Waren der Unterposition 2905.44
verschieden · 3 vZTA
in wässriger Lösung
Zolltarifnummermit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol
Zolltarifnummeranderer
anderer
Zolltarifnummermit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an D-Glucitol
Zolltarifnummeranderer
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerOxiran (Ethylenoxid) enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionpolychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
UnterpositionAldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
Zolltarifnummer1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPentachlorbenzol (ISO) oder Hexachlorbenzol (ISO) enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerPerfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide oder Perfluoroctansulfonylfluorid enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerTetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionkurzkettige chlorierte Paraffine enthaltend
6,5 % · 0 vZTA
andere
ZolltarifnummerMischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus (5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1 ,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl methyl-methylphosphonat und Bis [(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl) methyl] methylphosphonat bestehend
6,5 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerMethylphosphonsäurepolyglycolester
6,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
0 % bis 6,5 % · 988 vZTA
ZolltarifnummerPetroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der Ethanolamine; thiophenhaltige Sulfonsäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze
ZolltarifnummerIonenaustauscher
ZolltarifnummerAbsorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren
ZolltarifnummerPyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat
ZolltarifnummerNaphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester
andere
ZolltarifnummerKesselsteinmittel und dergleichen
ZolltarifnummerZubereitungen für die Galvanotechnik
ZolltarifnummerMischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)
Erzeugnisse und Zubereitungen zu pharmazeutischen oder chirurgischen Zwecken
ZolltarifnummerZwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von Streptomyces tenebrarius, auch getrocknet, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3004 für die Humanmedizin
ZolltarifnummerZwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensins
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerHilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der Unterposition 3824.10.00)
ZolltarifnummerFlammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken
andere
ZolltarifnummerLithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert
ZolltarifnummerMischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht von 520 bis 550
Zolltarifnummer3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst
ZolltarifnummerMischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und Diphosphorpentaoxid
chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklaturin flüssiger Form bei 20 °C
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

3824.10zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
3824.30nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
3824.82polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte …
3824.84Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) …
3824.89kurzkettige chlorierte Paraffine enthaltend

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 3824

43 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 3824. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 3824

Rechts: wie viele der 40 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur4 von 40
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile4 von 40
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China4 von 40
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder15 von 40
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder40 von 40
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union40 von 40
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer40 von 40
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland40 von 40
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle Länder40 von 40
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle Länder39 von 40
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECD38 von 40
KontrolleREACH · alle Länder36 von 40
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle Länder12 von 40
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle Länder8 von 40
KontrolleBeschränkung bei der Ausfuhr · alle Länder7 von 40
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle Länder5 von 40
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 3824

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 3
3. Zu Position 3824 und nicht zu anderen Positionen der Nomenklatur gehören: a) künstliche Kristalle aus Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr; b) Fuselöle; Dippelöl; c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf; d) Korrekturlacke für Dauerschablonen, andere Korrekturflüssigkeiten sowie Korrekturbänder (ausgenommen solche der Position 9612), in Aufmachungen für den Einzelverkauf; und e) schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B. Segerkegel).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 3
3. Zu den Unterpositionen 3824.81 bis 3824.89 gehören nur Mischungen und Zubereitungen, die eine oder mehrere der nachfolgenden Substanzen enthalten: Oxiran (Ethylenoxid); polybromierte Biphenyle (PBB); polychlorierte Biphenyle (PCB); polychlorierte Terphenyle (PCT); Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat; Aldrin (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Chlordan (ISO); Chlordecon (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); Endosulfan (ISO); Endrin (ISO); Heptachlor (ISO); Mirex (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Pentachlorbenzol (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether; kurzkettige Chlorparaffine. Kurzkettige Chlorparaffine sind Mischungen von Verbindungen mit einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 GHT mit der folgenden Molekularformel: CxH(2x-y+2)Cly, wobei x=10 – 13 und y= 1 – 13 sind.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-182/1926.03.2020Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-822/1903.06.2021Eine wässrige Lösung aus thermischer Zersetzung von Dextrose mit wasserlöslichen Aldehyden und Ketonen gehört nach dem Urteil nicht in die Warennummer 1702.90.95.
C-441/1509.02.2017Das Urteil betrifft die Einreihung einer Ware zur Herstellung von Calciumtabletten in Form von einfachen Tabletten, Brausetabletten und Kautabletten.

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 3824

35 der 40 Warennummern der Position 3824 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19963824.40.00.00.0eingeführt · zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton
  2. 01.01.19963824.50.10.00.0eingeführt · Frischbeton
  3. 01.01.19963824.50.90.00.0eingeführt · anderer
  4. 01.01.19963824.60.11.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an …
  5. 01.01.19963824.60.19.00.0eingeführt · anderer
  6. 01.01.19963824.60.91.00.0eingeführt · mit einem Gehalt an D-Mannitol von 2 GHT oder weniger, bezogen auf den Gehalt an …
  7. 01.01.19963824.60.99.00.0eingeführt · anderer
  8. 01.01.20073824.81.00.00.0eingeführt · Oxiran (Ethylenoxid) enthaltend
  9. 01.01.20073824.83.00.00.0eingeführt · Tris(2,3-dibrompropyl)phosphat enthaltend
  10. 01.01.20173824.85.00.00.0eingeführt · 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) enthaltend
  11. 01.01.20173824.86.00.00.0eingeführt · Pentachlorbenzol (ISO) oder Hexachlorbenzol (ISO) enthaltend
  12. 01.01.20173824.87.00.00.0eingeführt · Perfluoroctansulfonsäure, ihre Salze, Perfluoroctansulfonamide oder …
  13. 01.01.20173824.88.00.00.0eingeführt · Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- oder Octabromdiphenylether enthaltend
  14. 01.01.20173824.91.00.00.0eingeführt · Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus …
  15. 01.01.20223824.92.00.00.0eingeführt · Methylphosphonsäurepolyglycolester
  16. 01.01.20173824.99.10.00.0eingeführt · Petroleumsulfonate, ausgenommen solche des Ammoniums, der Alkalimetalle oder der …
  17. 01.01.20173824.99.15.00.0eingeführt · Ionenaustauscher · zuletzt geändert 08.01.2025
  18. 01.01.20173824.99.20.00.0eingeführt · Absorbentien zum Vervollständigen des Vakuums in elektrischen Röhren
  19. 01.01.20173824.99.25.00.0eingeführt · Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat
  20. 01.01.20173824.99.30.00.0eingeführt · Naphthensäuren, ihre wasserunlöslichen Salze und ihre Ester
  21. 01.01.20173824.99.45.00.0eingeführt · Kesselsteinmittel und dergleichen
  22. 01.01.20173824.99.50.00.0eingeführt · Zubereitungen für die Galvanotechnik
  23. 01.01.20173824.99.55.00.0eingeführt · Mischungen von Glycerinmono-, -di- und -trifettsäureestern (Emulgiermittel für Fettstoffe)
  24. 01.01.20173824.99.61.00.0eingeführt · Zwischenerzeugnisse der Antibiotikagewinnung, erhalten aus der Fermentation von …
  25. 01.01.20173824.99.62.00.0eingeführt · Zwischenerzeugnisse aus der Gewinnung von Salzen des Monensins
  26. 01.01.20173824.99.64.00.0eingeführt · andere
  27. 01.01.20173824.99.65.00.0eingeführt · Hilfsmittel von der in der Gießereiindustrie verwendeten Art (ausgenommen Waren der …
  28. 01.01.20173824.99.70.00.0eingeführt · Flammschutz-, Wasserschutzmittel und ähnliche Zubereitungen für den Schutz von Bauwerken
  29. 01.01.20173824.99.75.00.0eingeführt · Lithium-Niobat-Scheiben, nicht dotiert
  30. 01.01.20173824.99.80.00.0eingeführt · Mischung von Aminen aus dimerisierten Fettsäuren, mit einem mittleren Molekulargewicht …
  31. 01.01.20173824.99.85.00.0eingeführt · 3-(1-Ethyl-1-methylpropyl)isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst
  32. 01.01.20173824.99.86.00.0eingeführt · Mischungen, hauptsächlich bestehend aus Dimethylmethylphosphonat, Oxiran und …
  33. 01.01.20173824.99.92eingeführt · in flüssiger Form bei 20 °C
  34. 01.01.20173824.99.93eingeführt · andere
  35. 01.01.20173824.99.96eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 3824

Was ist mit HS-Code 3824 gemeint?

Mit HS-Code 3824 ist die Position 3824 gemeint, unter der zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne und weitere chemische Zubereitungen stehen. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation.

Ist der HS-Code 3824 international?

Ja. Die ersten sechs Stellen der Unterpositionen unter 3824, etwa 3824.10, folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC.

Ist ein HS-Code 3824 eine Zolltarifnummer?

Nein, 3824 ist die vierstellige Position und keine Zolltarifnummer. Eine Zolltarifnummer hat elf Stellen, etwa 3824.99.96.99.0 für Trockenmittel.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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