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gültig seit 01.01.2002

Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0 – Gebleichte Papiere über 150 g

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

48Kapitel11Position51HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst gebleichte Papiere und Pappen mit mehr als 150 g je Quadratmeter, die mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt sind, sofern die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet; mit Klebeschicht versehene Papiere gehören nicht dazu. Ungebleichte Papiere oder solche mit höchstens 150 g je Quadratmeter gehören in die Unterposition 4811.59. Typische Waren sind Absorptions-Pads, Fotopapier und quadratische Papierzuschnitte.

Typische Waren:Absorptions-PadsFotopapierPapierzuschnitte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittHalbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur …
KapitelPapier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
PositionPapiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
ZolltarifnummerPapier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert
mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen
Zolltarifnummergebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gDiese Seite
Unterpositionandere
UnterpositionPapiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt
Unterpositionandere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code4811.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer4811.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code4811.51.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer4811.51.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0?

Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff … › 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus …
✓mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und PappenDas Papier oder die Pappe muss mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt sein und darf keine Klebeschicht haben. Die Dicke des Kunststoffs darf höchstens die Hälfte der Gesamtdicke betragen.
✓gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 gDas Papier oder die Pappe muss gebleicht sein und mehr als 150 g je Quadratmeter wiegen. Ungebleichtes Papier oder solches mit höchstens 150 g je Quadratmeter fällt nicht darunter.
4811.51.00.00.0Gebleichte Papiere über 150 g, kunststoffbeschichtet

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0?

  • ×Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert4811.10.00.00.0
  • ×Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen4811.41, 4811.49.00.00.0
  • ×Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt4811.60
  • ×andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern4811.90
  • ×andere, also nicht: gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g4811.59

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 4811.51.00

ZolltarifnummerWortlaut
4811.51.00.00.0gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4811.51.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Niederlande1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
DEBTI31350/25-1DeutschlandEine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie eingeschweißt sind. …16.12.2028
DEBTI40286/24-1DeutschlandEs handelt sich um einen Bogen aus weißem, gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von 200 g. Die Oberfläche …13.10.2027
NLBTI2025-1327NiederlandeSogenanntes Fotopapier mit -laut Angabe- unter anderem folgenden Merkmalen und Zusammensetzung: - bestimmt zum Drucken …12.03.2029
SEBTITV-2023-17834SchwedenRechteckiges Papierblatt, laut Angabe bestehend aus zwei Lagen Karton mit Kunststoffbeschichtung auf einer Seite …21.03.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0

€
4811.51.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0

GenehmigungEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen · IndonesienEinfuhr aus Indonesien: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 48, Anmerkung 7
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 48, AllgemeinesRollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811.
4811.51.00 bis 4811.59.00mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen Papiere und Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 2 g) zu Kapitel 48).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-304/2510.06.2026Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 4811.51.00

  1. 01.01.20024811.51.00neu eingeführt · „gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“ · aus 4811.31.00, aus 4823.90.50, aus 4823.90.90
  2. 01.01.20024811.51.00.00.0neu eingeführt · „gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“
  3. 01.01.20044811.51.00wieder anmeldefähig · aus 4811.51.00
  4. 01.01.20044811.51.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 4811.51.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Absorptions-Pads unter 4811.51.00?

Absorptions-Pads aus gebleichtem Papier gehören in die Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0, wenn das Papier mehr als 150 g je Quadratmeter wiegt und mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt ist. Die Dicke des Kunststoffs darf dabei nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreiten.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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