01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code4811.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer4811.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code4811.51.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer4811.51.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0?
- ×Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert4811.10.00.00.0
- ×Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen4811.41, 4811.49.00.00.0
- ×Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt4811.60
- ×andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern4811.90
- ×andere, also nicht: gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g4811.59
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 4811.51.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 4811.51.00.00.0 | gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 4811.51.00 eingereiht
4 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI31350/25-1Deutschland | Eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Kunststofffolie eingeschweißt sind. … | 16.12.2028 |
| DEBTI40286/24-1Deutschland | Es handelt sich um einen Bogen aus weißem, gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von 200 g. Die Oberfläche … | 13.10.2027 |
| NLBTI2025-1327Niederlande | Sogenanntes Fotopapier mit -laut Angabe- unter anderem folgenden Merkmalen und Zusammensetzung: - bestimmt zum Drucken … | 12.03.2029 |
| SEBTITV-2023-17834Schweden | Rechteckiges Papierblatt, laut Angabe bestehend aus zwei Lagen Karton mit Kunststoffbeschichtung auf einer Seite … | 21.03.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0
Anmerkungen (1)
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 48, Allgemeines | Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811. |
| 4811.51.00 bis 4811.59.00 | mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen Papiere und Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 2 g) zu Kapitel 48). |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 48 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 4811.51.00
- 01.01.20024811.51.00neu eingeführt · „gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“ · aus 4811.31.00, aus 4823.90.50, aus 4823.90.90
- 01.01.20024811.51.00.00.0neu eingeführt · „gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g“
- 01.01.20044811.51.00wieder anmeldefähig · aus 4811.51.00
- 01.01.20044811.51.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 4811.51.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Absorptions-Pads unter 4811.51.00?
Absorptions-Pads aus gebleichtem Papier gehören in die Zolltarifnummer 4811.51.00.00.0, wenn das Papier mehr als 150 g je Quadratmeter wiegt und mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt ist. Die Dicke des Kunststoffs darf dabei nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreiten.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile