01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 4811?
Die Position wird zuerst nach geteerten, bituminierten oder asphaltierten Papieren und Pappen (Unterposition 4811.10) unterteilt. Gummiertes oder mit Klebeschicht versehenes Papier und Pappe wird in selbstklebende Ware (Unterposition 4811.41) und andere Ware (Unterposition 4811.49) getrennt. Mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen teilen sich in gebleichte Ware mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g (4811.51) und andere (4811.59). Mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogene oder getränkte Papiere und Pappen bilden die Unterposition 4811.60, andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese die Unterposition 4811.90.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 4811.60Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt
- 4811.60.00.10.04811.60.00.90.0
- 4811.90andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
- 4811.90.00.10.04811.90.00.20.04811.90.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 8 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 4811
16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 4811. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Doppelseitiges-Klebeband – 4811.41.90.00.0
Thermopapier – 4811.90.00.90.0
Papierklebeband – 4811.41.20.00.0
Backpapier – 4811.59.00.90.0
Farbpapier – 4811.90.00.90.0
Abdeckband – 4811.41.20.00.0
Pergamentpapier – 4811.59.00.90.0
Origami – 4811.90.00.90.0
Wachspapier – 4811.60.00.90.0
Silikonpapier – 4811.59.00.90.0
Aufkleber Papier – 4811.41.90.00.0
Geschenkpapier – 4811.90.00.90.0
Kassarolle – 4811.90.00.90.0
Folien Papier – 4811.90.00.90.0
Klebepapier – 4811.41.90.00.0
Notizkarte – 4811.90.00.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 4811
Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 4811
Anmerkungen (4)
7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position.
1. Im Sinne dieses Kapitels schließt vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen die Bezugnahme auf „Papier“ die Bezugnahme auf „Pappe“ (ohne Rücksicht auf die Dicke oder das Quadratmetergewicht) ein.
4. Als „Zeitungsdruckpapier“ im Sinne dieses Kapitels gilt Papier, weder gestrichen noch überzogen, von der zum Druck von Zeitungen verwenden Art, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an mechanisch oder chemisch-mechanisch gewonnenen Holzfasern von mindestens 50 GHT, nicht oder sehr schwach geleimt, mit einer Oberflächenrauigkeit nach Parker Print Surf (1 MPa) auf jeder Seite von mehr als 2,5 Mikrometer (Mikron) und mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 40 g bis 65 g und dies gilt nur für Papier: a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von mehr als 28 cm, oder b) in rechteckigen (einschließlich quadratischen) Bögen, auf einer Seite mehr als 28 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm in ungefaltetem Zustand.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe“ im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 48, Allgemeines | Rollen aus Papier, deren äußere Lagen teilweise durchnässt sind oder sonstige Beschädigungen aufweisen, verbleiben in den betreffenden Unterpositionen der Positionen 4801 bis 4811. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-304/2510.06.2026 | Das Urteil T-304/25 betrifft eine zusammengesetzte Ware aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 4811
Fünf der acht Warennummern der Position 4811 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19724811.10.00.00.0eingeführt · Papier und Pappe, geteert, bituminiert oder asphaltiert
- 01.01.20044811.41.20.00.0eingeführt · mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder …
- 01.01.20044811.41.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20024811.49.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2004
- 01.01.20024811.51.00.00.0eingeführt · gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g · zuletzt geändert 01.01.2004
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile