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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0 – Seidengarn roh/abgekocht/gebleicht

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Seidengarne, die ganz aus Seide bestehen und roh, abgekocht oder gebleicht sind. Roh, abgekocht oder gebleichte Garne, die nicht ganz aus Seide sind, gehören in 5004.00.10.90.0, andere Seidengarne als roh, abgekocht oder gebleicht in 5004.00.90.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSeide
PositionSeidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Kombinierte Nomenklaturroh, abgekocht oder gebleicht
ZolltarifnummerGarne, ganz aus SeideDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5004.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5004.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5004.00.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5004.00.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0?

Kapitel 50 Seide › 5004 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder …
✓roh, abgekocht oder gebleichtDie Garne müssen roh, abgekocht oder gebleicht sein. Roh sind sie, wenn sie noch nicht endgültig entbastet oder entleimt sind und meist schwach gelblich wirken; abgekocht sind sie nach Behandlung mit heißem Seifenwasser oder verdünnter Kalilauge, gebleicht nach Zerstörung der natürlichen Farbstoffe.
✓Garne, ganz aus SeideDas Garn muss vollständig aus Seide bestehen. Garne, die auch andere Spinnstoffe enthalten, fallen nicht hierher.
5004.00.10.10.0Seidengarne roh, abgekocht oder gebleicht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5004.00.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5004.00.10.10.0Garne, ganz aus Seidediese SeiteAutonome Zollaussetzung
5004.00.10.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5004.00.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0

€
5004.00.10.10.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €
5004.00.10.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 5004.00.10.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5004.00.10roh, abgekocht oder gebleicht: Rohe Seidengarne bestehen aus einem oder mehreren miteinander verzwirnten Grègefäden; sie sind noch nicht endgültig entbastet oder entleimt. Die rohen Seidengarne können noch bis 30 % Serizin (Seidenleim) enthalten. Sie haben noch ihre natürliche, meist schwach gelbliche Färbung. Rohe Seidengarne werden meist weiterbehandelt, können jedoch auch unmittelbar zu Geweben verarbeitet …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 50 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5004.00.10

  1. 01.01.19725004.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „roh, abgekocht oder gebleicht“
  2. 01.01.19725004.00.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ganz aus Seide“
  3. 01.01.19725004.00.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  4. 01.01.19975004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „ganz aus Seide“
  5. 01.07.19975004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide“ · vorher „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  6. 01.07.19985004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „Garne, ganz aus Seide“
  7. 01.07.20025004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide“ · vorher „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Garne ganz aus Seide, roh oder gebleicht, unter 5004.00.10?

Für Garne, die ganz aus Seide bestehen und roh, abgekocht oder gebleicht sind, gilt 5004.00.10.10.0. Roh, abgekochte oder gebleichte Garne, die nicht ganz aus Seide sind, gehören in 5004.00.10.90.0.

Fällt konfektionierte Seidenware unter 5004.00.10.10.0?

Nein, konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0 erfasst nur Garne, die ganz aus Seide bestehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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