01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5004.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5004.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5004.00.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5004.00.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0?
- ×andere, also nicht: roh, abgekocht oder gebleicht5004.00.90.00.0
- ×andere, also nicht: Garne, ganz aus Seide5004.00.10.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5004.00.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5004.00.10.10.0 | Garne, ganz aus Seidediese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 5004.00.10.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5004.00.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 5004.00.10 | roh, abgekocht oder gebleicht: Rohe Seidengarne bestehen aus einem oder mehreren miteinander verzwirnten Grègefäden; sie sind noch nicht endgültig entbastet oder entleimt. Die rohen Seidengarne können noch bis 30 % Serizin (Seidenleim) enthalten. Sie haben noch ihre natürliche, meist schwach gelbliche Färbung. Rohe Seidengarne werden meist weiterbehandelt, können jedoch auch unmittelbar zu Geweben verarbeitet … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 50 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5004.00.10
- 01.01.19725004.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „roh, abgekocht oder gebleicht“
- 01.01.19725004.00.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ganz aus Seide“
- 01.01.19725004.00.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19975004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „ganz aus Seide“
- 01.07.19975004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide“ · vorher „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
- 01.07.19985004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „Garne, ganz aus Seide“
- 01.07.20025004.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Seide“ · vorher „Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5004.00.10.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Garne ganz aus Seide, roh oder gebleicht, unter 5004.00.10?
Für Garne, die ganz aus Seide bestehen und roh, abgekocht oder gebleicht sind, gilt 5004.00.10.10.0. Roh, abgekochte oder gebleichte Garne, die nicht ganz aus Seide sind, gehören in 5004.00.10.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission