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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0 – Schappe- oder Bourretteseidengarne

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne sowie Messinahaar. Seidengarne gehören in die Zolltarifnummer 5006.00.10.00.0, die Nachbarnummer.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSeide
PositionSeidengarne, Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Messinahaar
ZolltarifnummerSeidengarne
ZolltarifnummerSchappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; MessinahaarDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5006.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5006.00.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5006.00.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5006.00.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0?

Kapitel 50 Seide › 5006 Seidengarne, Schappeseidengarne oder …
✓Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; MessinahaarDie Ware ist ein Garn aus Schappeseide oder aus Bourretteseide oder Messinahaar, das in einer Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt. Grundregel laut Abschnitt XI, Anmerkung 4 A a) 1): Garne aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen gelten bis 85 g je Stück einschließlich Unterlage als Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die Anmerkung gilt vorbehaltlich der Ausnahmen in ihrem Absatz B.
5006.00.90.00.0Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, Messinahaar

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5006.00.90

ZolltarifnummerWortlaut
5006.00.90.00.0Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5006.00.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0

€
5006.00.90.00.0Drittlandszoll2,9 %290 €1.955 €2.245 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 2,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 3
3. A) Als „Bindfäden, Seile und Taue“ gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt): a) aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex; b) aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10 000 dtex; c) aus Hanf oder Flachs: 1) poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1 429 dtex oder mehr; 2) weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex; d) aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig; e) aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex; f) mit Metalldraht verstärkt. B) Als „Bindfäden, Seile und Taue“ gelten nicht: a) Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind; b) Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54; c) Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54; d) Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f eingereiht; e) Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne“ der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 50 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5006.00.90

  1. 01.01.19725006.00.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar“
  2. 01.01.19725006.00.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne; Messinahaar“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0

Gehören konfektionierte Waren aus Schappeseidengarn unter der Warennummer 5006.00.90 in diese Zolltarifnummer?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und damit nicht zur Zolltarifnummer 5006.00.90.00.0. Als konfektioniert gelten nach Anmerkung 7 unter anderem Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten sowie abgepasst hergestellte, gebrauchsfertige Waren.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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