01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5109.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5109.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5109.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5109.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0?
- ×andere, also nicht: mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr5109.90.00.00.0
- ×andere, also nicht: in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g5109.10.90.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 5109.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 5109.10.10.00.0 | in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5109.10.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5109.10.90 | 3 | Strickgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 200 m und einem Gewicht von 100 g (in Aufmachung für den … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 3,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 51 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5109.10.10
- 01.01.19725109.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
- 01.01.19725109.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
- 01.01.19945109.10.10Wortlaut geändert · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g“ · vorher „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
- 01.01.19945109.10.10.00.0Wortlaut geändert · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g“ · vorher „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen