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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0 – Wollgarne in Knäueln, 125 bis 500 g

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren mit mindestens 85 GHT Anteil, in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g. Garne mit diesem Anteil, die nicht in Kugeln, Knäueln oder im Strang mit mehr als 125 g bis 500 g aufgemacht sind, gehören in 5109.10.90.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
PositionGarne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Unterpositionmit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
Zolltarifnummerin Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 gDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5109.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5109.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5109.10.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5109.10.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0?

Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe … › 5109 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in …
✓mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehrDas Garn muss mindestens 85 GHT Wolle oder feine Tierhaare enthalten. Das erkennen Sie an der Faserzusammensetzung der Ware.
✓in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 gDas Garn muss in Kugeln, Knäueln oder im Strang aufgemacht sein und je Stück mehr als 125 g bis 500 g wiegen. Anmerkung 4 zu Abschnitt XI nennt die Aufmachungen und Gewichtsgrenzen für Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
5109.10.10.00.0Wollgarne in Knäueln, 125-500 g

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0?

  • ×andere, also nicht: mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr5109.90.00.00.0
  • ×andere, also nicht: in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g5109.10.90.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5109.10.10

ZolltarifnummerWortlaut
5109.10.10.00.0in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5109.10.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5109.10.903Strickgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - als Meterware im Knäuel, laut Antrag mit einer Länge von 200 m und einem Gewicht von 100 g (in Aufmachung für den …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0

€
5109.10.10.00.0Drittlandszoll3,8 %380 €1.972 €2.352 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 3,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 51 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5109.10.10

  1. 01.01.19725109.10.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
  2. 01.01.19725109.10.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
  3. 01.01.19945109.10.10Wortlaut geändert · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g“ · vorher „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“
  4. 01.01.19945109.10.10.00.0Wortlaut geändert · „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g bis 500 g“ · vorher „in Kugeln, Knäueln oder im Strang, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch weniger als 500 g“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5109.10.10.00.0

Gehören konfektionierte Waren aus Wollgarn unter 5109.10.10.00.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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