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gültig seit 01.01.1972

Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0 – Kokosgarne, ein- oder zweidrähtig

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

53Kapitel08Position10HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Kokosgarne, also Garne aus Kokosfasern, die ein- oder zweidrähtig sind. Hanfgarne gehören in die Unterposition 5308.20, Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen in die Unterposition 5308.90. Drei- oder mehrdrähtige Kokosgarne gehören zu Position 5607.

Typische Waren:KokosgarnKokos-BaumbinderKokosgarn auf PappbanderoleKokosgarn, zweidrähtig

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelAndere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
PositionGarne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne
ZolltarifnummerKokosgarneDiese Seite
UnterpositionHanfgarne
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5308.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5308.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5308.10.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5308.10.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0?

Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und … › 5308 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen …
✓KokosgarneDie Ware muss ein Garn aus Kokosfasern sein, das aus einem oder zwei Drähten gezwirnt ist. Drei- oder mehrdrähtige Kokosgarne fallen nicht darunter.
5308.10.00.00.0Kokosgarne, ein- oder zweidrähtig

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5308.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
5308.10.00.00.0Kokosgarne

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5308.10.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI23885/26-1DeutschlandKokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, -- mit einer Länge von 15 …19.07.2029
DEBTI36824/25-1DeutschlandKokosgarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 6 mm, - gezwirnt; aus Drähten aus Kokosfasern …26.10.2028
DEBTI30542/25-1DeutschlandKokosgarn, Foto siehe Anlage, - mit einer Pappbanderole umwickelt, - mit einer Länge von laut Antrag 100 m und einem …05.10.2028
DEBTI12939/25-1DeutschlandKokosgarn, sog. Kokos-Baumbinder, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - mit einer Länge …28.04.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0

€
5308.10.00.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0

Sonderzölle gibt es für diese Nummer nicht. An ihr steht im EU-TARIC: Ausfuhrkontrolle (Sanktionen). Für welche Länder und Waren sie gilt, zeigt der EU-TARIC am Stichtag.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 53, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 5306.10.90, 5306.20.90 und 5308.20.90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt; b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g; c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt. B) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht: a) gezwirnte Garne, roh, im Strang; b) gezwirnte Garne, die aufgemacht sind: 1) im Strang mit Kreuzhaspelung; 2) auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5308.10.00Kokosgarne: Hierher gehören nur ein- oder zweidrähtige Kokosgarne. Drei- oder mehrdrähtige Kokosgarne gehören entsprechend der Anmerkung 3 A d) zu Abschnitt XI zu Position 5607.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 53 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5308.10.00

  1. 01.01.19725308.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kokosgarne“
  2. 01.01.19725308.10.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Kokosgarne“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0

Gehören konfektionierte Kokosgarne in die Zolltarifnummer 5308.10.00.00.0?

Nein. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 a) gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60, also nicht zu dieser Zolltarifnummer.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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