01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5604.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5604.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5604.90.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5604.90.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0?
- ×Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen5604.10.00.00.0
- ×hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Viskose, getränkt oder bestrichen5604.90.10
- ×Bourretteseidengarne und Messinahaar5604.90.90.10.0
- ×Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgutnachahmungen aus synthetischer Spinnmasse5604.90.90.20.0
- ×künstliche Monofile5604.90.90.30.0
- ×Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf5604.90.90.50.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5604.90.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5604.90.90.10.0 | Bourretteseidengarne und Messinahaar | Einfuhrverbot |
| 5604.90.90.20.0 | Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgutnachahmungen aus synthetischer Spinnmasse | – |
| 5604.90.90.30.0 | künstliche Monofile | – |
| 5604.90.90.50.0 | Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf | Mengenmäßige Beschränkung |
| 5604.90.90.90.0 | anderediese Seite | Einfuhrverbot |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5604.90.90 eingereiht
8 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI48810/25-1Deutschland | Garn aus Spinnstoffen mit Kunststoff umhüllt, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger … | 02.02.2029 |
| DEBTI39925/25-1Deutschland | Garn aus Spinnstoffen mit Kunststoff umhüllt, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Etikett verpackt … | 23.11.2028 |
| DEBTI12124/25-1Deutschland | Überzogener Streifen der Position 5404, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - aus einem Streifen aus synthetischer … | 27.04.2028 |
| DEBTI12128/25-1Deutschland | Überzogener Streifen der Position 5404, - als Meterware, - aus einem Streifen aus synthetischer Spinnmasse (laut Antrag … | 24.04.2028 |
| DEBTI5314/24-2Deutschland | Garn aus Spinnstoffen mit Kunststoff umhüllt, drei Stück mit je einer bedruckten Pappbanderole umhüllt, jeweils als … | 28.04.2027 |
| DEBTI43227/23-1Deutschland | Garn aus Spinnstoffen mit Kunststoff umhüllt, sog. Wäscheleine, Art. 739285, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit … | 03.12.2026 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0
Anmerkungen (1)
4. Zu Position 5604 gehören nicht Garne aus Spinnstoffen und nicht Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405, bei denen das Tränken, Bestreichen oder Überziehen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist (im Allgemeinen Kapitel 50 bis 55); dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5604.90.90
- 01.01.20075604.90.90neu eingeführt · aus 5604.90.00
- 01.01.20075604.90.90.10.0neu eingeführt · „Bourretteseidengarne und Messinahaar“ · aus 5604.90.00 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20075604.90.90.20.0neu eingeführt · „Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgutnachahmungen aus synthetischer Spinnmasse“ · aus 5604.90.00 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20075604.90.90.30.0neu eingeführt · „künstliche Monofile“ · aus 5604.90.00 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20075604.90.90.50.0neu eingeführt · „Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 5604.90.00 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20075604.90.90.90.0neu eingeführt · aus 5604.90.00 (7 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für kunststoffumhüllte Garne unter der Warennummer 5604.90.90?
Kunststoffumhüllte Garne aus Spinnstoffen gehören in 5604.90.90.90.0, wenn sie nicht hochfest sind und keine der eigens benannten Warenarten darstellen. Bourretteseidengarne und Messinahaar gehören in 5604.90.90.10.0, Monofile und Katgutnachahmungen aus synthetischer Spinnmasse in 5604.90.90.20.0, künstliche Monofile in 5604.90.90.30.0 und Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, in 5604.90.90.50.0. Hochfeste Garne aus Polyester, Nylon, anderen Polyamiden oder Viskose, getränkt oder bestrichen, gehören in die Warennummer 5604.90.10.
Gehören konfektionierte Garnwaren unter 5604.90.90.90.0?
Nein, konfektionierte Garnwaren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 a nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Zolltarifnummer 5604.90.90.90.0 gehört zu Kapitel 56 und ist deshalb nur einschlägig, soweit nichts anderes bestimmt ist und die Ware nicht konfektioniert ist.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen