01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5606.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5606.00.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5606.00.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5606.00.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0?
- ×"Maschengarne"5606.00.10.00.0
- ×andere, also nicht: Gimpen5606.00.99.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 5606.00.91
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 5606.00.91.00.0 | Gimpen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5606.00.91 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI3145/25-1Deutschland | Gimpe, sogenannte Reflektierendes Nähgarn, siehe Foto, - auf einer Spule aus Pappe aufgemacht, in eine Folie gewickelt … | 23.02.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2025-02325Frankreich | Elastanfaden (Polyurethan), der nacheinander von zwei Multifilamenten umwunden ist, die beide aus synthetischen … | 06.08.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5606.00.99 | 14 | Chenillegarn mit Schleife, Foto siehe Anlage, - als Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. Kuschelgarn und einer Schleife, - gemeinsam an einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht … |
| 5606.00.10 | 4 | Maschengarn, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware im Knäuel, mit einem Gewicht von 50 g, -- schlauchförmiges Gewirke (mit Einlage), -- mit einer Breite von ca. 2 mm, -- aus 72 GHT … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 5,3 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 4,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5606.00.91.00.0
Anmerkungen (1)
3. A) Als „Bindfäden, Seile und Taue“ gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt): a) aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex; b) aus Chemiefasern (einschließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 54 hergestellt sind), mit einem Titer von mehr als 10 000 dtex; c) aus Hanf oder Flachs: 1) poliert oder glasiert, mit einem Titer von 1 429 dtex oder mehr; 2) weder poliert noch glasiert, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex; d) aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig; e) aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Titer von mehr als 20 000 dtex; f) mit Metalldraht verstärkt. B) Als „Bindfäden, Seile und Taue“ gelten nicht: a) Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rosshaar und Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metalldraht verstärkt sind; b) Kabel aus synthetischen oder künstlichen Filamenten in Form von Kabeln des Kapitels 55 und Garne aus Multifilamenten ohne Drehung oder mit weniger als 5 Drehungen je Meter, des Kapitels 54; c) Messinahaar der Position 5006 und Monofile des Kapitels 54; d) Metallgarne und metallisierte Garne der Position 5605; Garne aus Spinnstoffen, mit Metalldraht verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A Buchstabe f eingereiht; e) Chenillegarne, Gimpen und „Maschengarne“ der …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 5606.00.91 | Gimpen: Die Seele einer Gimpe kann auch aus einem Elastomergarn (siehe die Anmerkung 13 zu diesem Abschnitt) bestehen. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5606.00.91
- 01.01.19725606.00.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gimpen“
- 01.01.19725606.00.91.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gimpen“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission