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gültig seit 01.01.20091 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0 – Konfektionierte Fischernetze

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst konfektionierte Fischernetze aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, die nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen bestehen. Konfektionierte Fischernetze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen gehören in 5608.11.20.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelWatte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
PositionGeknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte Netze, aus Spinnstoffen
aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
Unterpositionkonfektionierte Fischernetze
Zolltarifnummeraus Bindfäden, Seilen oder Tauen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5608.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5608.11.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5608.11.80.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5608.11.80.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0?

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne … › 5608 Geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware …
✓aus synthetischen oder künstlichen SpinnstoffenDas Netz besteht aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen. Das erkennen Sie am Material des Netzes.
✓konfektionierte FischernetzeDas Netz ist konfektioniert. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 7 gilt das etwa bei Zuschnitt in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form oder bei abgepasst hergestellter, gebrauchsfertiger Ware.
✓andere, also nicht: aus Bindfäden, Seilen oder TauenDas Netz ist ein konfektioniertes Fischernetz, das nicht aus Bindfäden, Seilen oder Tauen besteht.
5608.11.80.00.0Konfektionierte Fischernetze aus Spinnstoffen, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0?

  • ×andere, also nicht: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen5608.90
  • ×andere, also nicht: konfektionierte Fischernetze5608.19
  • ×aus Bindfäden, Seilen oder Tauen5608.11.20.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5608.11.80

ZolltarifnummerWortlaut
5608.11.80.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5608.11.80 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5608.11.202Netz aus Textilfasern (Polyester) in Form eines Fischfangkorbs mit Kunststoffringen. Dieser Korb ist außerdem mit einem Schnurende zum Verschließen der Öffnung ausgestattet. Dieser Artikel ist dazu …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0

€
5608.11.80.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7171Peru0 %01.03.2026 – 28.02.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 56 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5608.11.80

  1. 01.01.20095608.11.80neu eingeführt · aus 5608.11.11, 5608.11.19, 5608.11.91, 5608.11.99
  2. 01.01.20095608.11.80.00.0neu eingeführt · aus 5608.11.11, 5608.11.19, 5608.11.91, 5608.11.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0

Gehören konfektionierte Fischernetze der Zolltarifnummer 5608.11.80.00.0 zu den Kapiteln 50 bis 55?

Nein. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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