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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0 – Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

57Kapitel02Position20HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden gewebte Fußbodenbeläge aus Kokosfasern, die weder getuftet noch beflockt sind. Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche gehören in die Zolltarifnummer 5702.10.00.00.0, Fußbodenbeläge aus anderen Spinnstoffen gehören je nach Ausführung in die Unterpositionen 5702.39, 5702.49, 5702.50 oder 5702.99. Typische Waren sind Fußmatten aus Kokosfasern, geprägte Fußmatten mit Flor und Fußmatten mit Kautschukrücken.

Typische Waren:Fußmatten aus KokosfasernFußmatten mit KautschukrückenGeprägte Fußmatten mit FlorFußmatten mit Fächerflor

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert, einschließlich Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ZolltarifnummerKelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche
ZolltarifnummerFußbodenbeläge aus KokosfasernDiese Seite
Unterpositionandere, ohne Flor, nicht konfektioniert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5702.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5702.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5702.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5702.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5702 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓Fußbodenbeläge aus KokosfasernDie Ware ist ein Fußbodenbelag aus Kokosfasern. Die Kokosfasern bilden ein dickes Gewebe aus Spinnstoff, das den Großteil der Oberfläche ausmacht, wie bei einem Türvorleger mit Rückseite aus Kautschuk.
5702.20.00.00.0Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0?

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Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5702.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
5702.20.00.00.0Fußbodenbeläge aus Kokosfasern

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5702.20.00 eingereiht

12 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland9
Frankreich3
vZTAWareGültig bis
DEBTI27722/26-1DeutschlandFußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- halbkreisförmig, in den Abmessungen von 45 cm x 75 cm, -- aus einem …20.09.2029
DEBTI14656/25-1DeutschlandFußmatte, siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen Abmessungen, - aus …15.06.2028
DEBTI14003/25-1DeutschlandFußmatte, siehe Foto im Anhang, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen …09.06.2028
DEBTI14020/25-1DeutschlandFußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen Abmessungen …09.06.2028
DEBTI14027/25-1DeutschlandFußmatte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen Abmessungen …09.06.2028
DEBTI14030/25-1DeutschlandFußmatte, siehe Foto im Anhang, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und Farben, in unterschiedlichen …09.06.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0

€
5702.20.00.00.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0109alle Länder0 %01.01.2026 – 31.12.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5702.20.00.00.0

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
692/201030.07.2010Ein halbkreisförmiger Türvorleger aus Kokosfasergewebe mit Kautschukrückseite und Kautschukzierleiste wurde in die Warennummer 5702.20.00 eingereiht.5702.20.00

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5702.20.00

  1. 01.01.19725702.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fußbodenbeläge aus Kokosfasern“
  2. 01.01.19725702.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Fußbodenbeläge aus Kokosfasern“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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