01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6005.246-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6005.24.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6005.24.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6005.24.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0?
- ×aus synthetischen Chemiefasern6005.35.00.00.0, 6005.36.00.00.0, 6005.37.00.00.0, 6005.38.00.00.0 und 1 weitere
- ×aus künstlichen Chemiefasern6005.41.00.00.0, 6005.42.00.00.0, 6005.43.00.00.0, 6005.44.00.00.0
- ×andere, also nicht: aus Baumwolle6005.90
- ×roh oder gebleicht6005.21.00.00.0
- ×gefärbt6005.22.00.00.0
- ×buntgewirkt6005.23.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6005.24.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6005.24.00.00.0 | bedruckt |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6005.24.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
| 09.8332 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,4 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Unterposition 6005.35 gehören Gewirke aus Polyethylenmonofilamenten oder aus Polyestermultifilamenten mit einem Gewicht von nicht weniger als 30 g/m2 und nicht mehr als 55 g/m2, mit einer Maschengröße von nicht weniger als 20 Maschen/cm2 und nicht mehr als 100 Maschen/cm2 und die mit Alpha-Cypermethrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Lambdacyhalothrin (ISO), Permethrin (ISO) oder Pirimiphosmethyl (ISO) getränkt oder überzogen sind.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 60 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6005.24.00
- 01.01.20026005.24.00neu eingeführt · „bedruckt“ · aus 6002.42.90
- 01.01.20026005.24.00.00.0neu eingeführt · „bedruckt“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6005.24.00.00.0
Gehören konfektionierte Handtücher aus bedruckten Baumwollgewirken unter 6005.24.00.00.0?
Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 zum Abschnitt XI gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und damit nicht in 6005.24.00.00.0. Dazu zählen nach Anmerkung 7 Buchstabe b etwa Handtücher, Tischtücher und Decken, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen