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Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0 – Bedruckte synthetische Gewirke

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

60Kapitel06Position34HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst bedruckte Gewirke aus synthetischen Chemiefasern, etwa Kuliergewirke aus Polyester. Bedruckte Gewirke aus künstlichen Chemiefasern gehören in 6006.44.00.00.0, bedruckte aus Baumwolle in 6006.24.00.00.0. Typisch sind auch Textillaminate für die Schuhherstellung und Kettengewirke für Schuhoberteile.

Typische Waren:KuliergewirkeTextillaminateKettengewirke

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGewirke und Gestricke
PositionAndere Gewirke und Gestricke
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
aus synthetischen Chemiefasern
Zolltarifnummerroh oder gebleicht
Zolltarifnummergefärbt
Zolltarifnummerbuntgewirkt
ZolltarifnummerbedrucktDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6006.346-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6006.34.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6006.34.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6006.34.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0?

Kapitel 60 Gewirke und Gestricke › 6006 Andere Gewirke und Gestricke
✓aus synthetischen ChemiefasernDas Gewirke besteht aus synthetischen Chemiefasern, etwa Polyester oder Kevlar. Das ergibt sich aus der Angabe im Antrag oder aus dem Untersuchungsergebnis der vZTA.
✓bedrucktDas Gewirke muss bedruckt sein, also einen aufgebrachten Druck tragen. Erkennbar ist das an der Oberfläche, etwa an einem aufgedruckten Design auf der Außenseite oder an einseitig aufgebrachten metallisierten Kunststoffpartikeln.
6006.34.00.00.0Bedruckte synthetische Gewirke

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6006.34.00

ZolltarifnummerWortlaut
6006.34.00.00.0bedruckt

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6006.34.00 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30133/25-1DeutschlandKuliergewirke, rechteckig zugeschnitten (40 cm x 45 cm), aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), einseitig mit …12.10.2028
DEBTI30133/25-2DeutschlandKuliergewirke, siehe Anlage. - rechteckig zugeschnitten; mit den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 45 cm, - laut …12.10.2028
DEBTI48053/24-1DeutschlandKuliergewirke, Foto siehe Anlage, - lediglich rechteckig zugeschnitten, laut Antrag mit einer Breite von mehr als 30 …09.02.2028
DEBTI11102/24-1DeutschlandTextillaminat, sogenanntes Material zur Schuhherstellung, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr …09.05.2027
ITBTI2025-0853ItalienKettengewirke auf Polyesterbasis, in Rollen aufgemacht, bestimmt für die Herstellung von Schuhoberteilen. Das Produkt …12.04.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0

€
6006.34.00.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027
09.8333Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 60 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6006.34.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.20026006.34.00neu eingeführt · „bedruckt“ · aus 6002.00.00
  2. 01.01.20026006.34.00.00.0neu eingeführt · „bedruckt“
  3. 01.01.20176006.34.00wieder anmeldefähig · aus 6006.34.10, 6006.34.90
  4. 01.01.20176006.34.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 6006.34.10, 6006.34.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0

Gehören konfektionierte bedruckte Gewirke in die Zolltarifnummer 6006.34.00.00.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und damit nicht in diese Nummer. Rechteckig zugeschnittene Kuliergewirke wurden dagegen in dieser Nummer als bedruckte Gewirke eingestuft.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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