01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6103.336-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6103.33.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6103.33.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6103.33.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0?
- ×Anzüge6103.10
- ×Kombinationen6103.22.00.00.0, 6103.23.00.00.0, 6103.29.00.00.0
- ×lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen6103.41.00.00.0, 6103.42.00.00.0, 6103.43.00.00.0, 6103.49
- ×aus Wolle oder feinen Tierhaaren6103.31.00.00.0
- ×aus Baumwolle6103.32.00.00.0
- ×aus anderen Spinnstoffen6103.39
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6103.33.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6103.33.00.00.0 | aus synthetischen Chemiefasern |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6103.33.00 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI11000/26-1Deutschland | Jacke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- aus verschiedenen bis zu ca. 1,5 mm … | 18.06.2029 |
| DEBTI852/26-1Deutschland | Jacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken … | 16.03.2029 |
| DEBTI849/26-1Deutschland | Jacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken … | 16.03.2029 |
| DEBTI31744/25-1Deutschland | Jacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 2,4 mm dicken, verschiedenen einfarbigen, einseitig … | 05.10.2028 |
| DEBTI31743/25-1Deutschland | Jacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 2,4 mm dicken, verschiedenen einfarbigen, einseitig … | 05.10.2028 |
| DEBTI31773/25-1Deutschland | Jacke, Größe S, aus ca. 1,2 mm dicken, einseitig gerauten Gewirken (100 % Polyester) mit einem Besatz aus Geweben auf … | 05.10.2028 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7912 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6103.33.00.00.0
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 61, Allgemeines | 1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen der Einreihung von Kleidungsstücken, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6103 und 6104 aufgebrachte Verzierungen … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 6103.33.00
- 01.01.19726103.33.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus synthetischen Chemiefasern“
- 01.01.19726103.33.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus synthetischen Chemiefasern“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
