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Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0 – Blusen aus Chemiefasern, gewirkt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

61Kapitel06Position20HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Blusen und Hemdblusen aus Gewirken oder Gestricken für Frauen oder Mädchen, die aus Chemiefasern bestehen. Blusen aus Baumwolle gehören in die Zolltarifnummer 6106.10.00.00.0, Blusen aus anderen Spinnstoffen in die Unterposition 6106.90. Typische Waren sind Hemdblusen und Blusen aus Polyester-Gewirk.

Typische Waren:HemdbluseBluseHemdbluse aus Polyester

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionBlusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Zolltarifnummeraus ChemiefasernDiese Seite
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6106.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6106.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6106.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6106.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6106 Blusen und Hemdblusen, aus Gewirken oder …
✓aus ChemiefasernDie Ware muss aus Chemiefasern bestehen, etwa aus Polyester oder Viskose. Das erkennen Sie an der Materialangabe der Ware, zum Beispiel 100 % Polyester.
6106.20.00.00.0Blusen aus Chemiefasern, gewirkt oder gestrickt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6106.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
6106.20.00.00.0aus Chemiefasern

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6106.20.00 eingereiht

21 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland15
Frankreich5
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI991/26-1DeutschlandHemdbluse, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken …15.03.2029
DEBTI50019/25-1DeutschlandKinderkostüm, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer langen …23.02.2029
DEBTI270/26-1DeutschlandHemdbluse, Größe XS, Fotos siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, unterschiedlich …15.02.2029
DEBTI30894/25-1Deutschlandhemibluse, größe m, foto siehe anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen gewirken aus laut antrag 100 % polyester …14.09.2028
DEBTI30917/25-1DeutschlandHemdbluse, Größe M, Fotos siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, verschiedenen …07.09.2028
DEBTI10322/25-1DeutschlandKinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer …22.06.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0

€
6106.20.00.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1233Tunesien0 %22.01.2026 – 21.01.2027
09.7112Nicaragua0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8339Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 4
4. Zu den Positionen 6105 und 6106 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende, sowie Kleidungsstücke, die, gezählt auf einer Fläche von 10 × 10 cm oder mehr, in jeder Richtung durchschnittlich weniger als 10 Maschen je linearen Zentimeter aufweisen. Zu Position 6105 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke. „Hemden“, und „Hemdblusen“ sind Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers, mit langen oder kurzen Ärmeln und einer durchgehenden oder teilweisen, vom Halsausschnitt ausgehenden Öffnung. „Blusen“ sind weit geschnittene Kleidungsstücke, die ebenfalls den Oberkörper bedecken, auch ärmellos, auch mit Öffnung am Halsausschnitt. „Hemden“, „Hemdblusen“ und „Blusen“ können auch einen Kragen haben.

Einreihungsverordnungen (6)

VerordnungWareNummer
1529/199913.07.1999Ein mehrfarbiges, körpernahes Kleidungsstück aus Samtgewirke aus Viskose und Polyester ist in die Warennummer 6106.20.00 eingereiht.6106.20.00
516/199909.03.1999Ein weites, zweifarbiges Kleidungsstück aus plissiertem Gewirk aus Polyester ist in die Warennummer 6106.20.00 eingereiht.6106.20.00
516/199909.03.1999Eine einfarbige, leichte, plissierte Bluse aus Gewirk aus 100 % Polyester ist in die Warennummer 6106.20.00 eingereiht.6106.20.00
350/9317.02.1993Ein ärmelloses leichtes Kleidungsstück aus Gewirk aus 65 % Polyester und 35 % Baumwolle ist in die Warennummer 6106.20.00 eingereiht.6106.20.00
350/9317.02.1993Ein langärmeliges, einfarbiges Kleidungsstück aus Gewirk aus 65 % Polyester und 35 % Baumwolle ist in die Warennummer 6106.20.00 eingereiht.6106.20.00
3640/9113.12.1991Eine Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken für den Einzelverkauf, darunter ein leichtes Kleidungsstück aus synthetischen Chemiefasern, ist in die Warennummer 6106.20.00 eingereiht.6106.20.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6106.20.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19726106.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“
  2. 01.01.19726106.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0

Welche Ausschlüsse nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gelten für die Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0?

Abschnitt XI, Anmerkung 8 regelt nur die Kapitel 50 bis 60: Konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Kapitel 61, zu dem die Zolltarifnummer 6106.20.00.00.0 gehört, ist in dieser Anmerkung nicht genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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