01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6107.126-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6107.12.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6107.12.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6107.12.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0?
- ×Nachthemden und Schlafanzüge6107.21.00.00.0, 6107.22.00.00.0, 6107.29.00.00.0
- ×andere, also nicht: Slips und andere Unterhosen6107.91.00.00.0, 6107.99
- ×aus Baumwolle6107.11.00.00.0
- ×aus anderen Spinnstoffen6107.19.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 6107.12.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 6107.12.00.00.0 | aus Chemiefasern |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6107.12.00 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI38866/25-1Deutschland | Unterhose, Größe L, aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Modal und 5 % Elasthan (beides … | 02.11.2028 |
| DEBTI18024/25-1Deutschland | Lange Unterhose, Größe M, aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester … | 29.06.2028 |
| DEBTI39601/23-2Deutschland | Pullover und lange Unterhose, sog. K J Funktionsunterwäsche seamless 2tlg., Größe 134/140, Foto siehe Anlage, - in … | 19.11.2026 |
| DEBTI39762/23-2Deutschland | Pullover und lange Unterhose, sog. K J Funktionsunterwäsche seamless 2tlg., Größe 134/140, Foto siehe Anlage, - in … | 19.11.2026 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07492Frankreich | Kleidungsstück zur Bedeckung des Unterkörpers, von der Art einer langen Unterhose, mit einem anatomischen Schnitt im … | 10.03.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-07486Frankreich | Kleidungsstück zur Bedeckung des Unterkörpers, gefertigt aus Strickware, Typ lange Unterhose, für Herren, aus … | 20.02.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7114 | Nicaragua | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7912 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,6 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6107.12.00.00.0
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 437/200616.03.2006 | Ein einfarbiges, leichtes Kleidungsstück aus gewirkter synthetischer Chemiefaser (90 % Polyamid, 10 % Elastomer), das den Unterkörper bedeckt, ist in die Warennummer 6107.12.00 eingereiht. | 6107.12.00 |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 6107.12.00
- 01.01.19726107.12.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“
- 01.01.19726107.12.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile