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Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0 – T-Shirts aus anderen Spinnstoffen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst T-Shirts und Unterhemden aus Gewirken oder Gestricken, die aus anderen Spinnstoffen bestehen. T-Shirts und Unterhemden aus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern gehören in 6109.90.20.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionT-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder Gestricken
Unterpositionaus Baumwolle
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren oder Chemiefasern
Zolltarifnummeraus anderen SpinnstoffenDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6109.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6109.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6109.90.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6109.90.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6109 T-Shirts und Unterhemden, aus Gewirken oder …
✓aus anderen SpinnstoffenDas Material der Ware ist ein anderer Spinnstoff als die Fasern, für die eigene Unterpositionen gelten. Sie erkennen das am Material der Ware.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus einem anderen Spinnstoff als Wolle, feinen Tierhaaren oder Chemiefasern. Das Material steht im Warenbeschrieb oder in der Materialangabe.
6109.90.90.00.0T-Shirts und Unterhemden aus anderen Spinnstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6109.90.90

ZolltarifnummerWortlaut
6109.90.90.00.0aus anderen Spinnstoffen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6109.90.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6109.90.20104Modisches Unterhemd, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus überwiegend ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken; lediglich im Bereich der Schultern, des oberen Rückens und im …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0

€
6109.90.90.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7117Nicaragua0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8343Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6109.90.90.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 61, Anmerkung 5
5. Zu Position 6109 gehören nicht Kleidungsstücke mit einer Zugkordel, einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende des Kleidungsstücks.
Wortlaut · Kapitel 61, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der Begriff „Unterhemden“ im Sinne der Position 6109 schließt Kleidungsstücke ein, die auch modisch gestaltet sein können und unmittelbar auf der Haut getragen werden, ohne Kragen, mit oder ohne Ärmel, einschließlich solche mit Trägern. Diese Kleidungsstücke, die den Oberkörper bedecken, haben mit den T-Shirts oder anderen mehr herkömmlichen Typen von Unterhemden meistens mehrere charakteristische Merkmale gemeinsam.

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2855/200027.12.2000Toilettennecessaires mit einem Beutel aus Spinnstoff und Kunststoff-Innenfutter, die Fluggesellschaften an Fluggäste verteilen, wurden in die damalige Warennummer 6109.90.30 eingereiht, heute 6109.90.20.6109.90.30heute 6109.90.20
516/199909.03.1999Ein einfarbiges, plissiertes, ärmelloses Unterhemd aus Polyester wurde in die damalige Warennummer 6109.90.30 eingereiht, heute 6109.90.20.6109.90.30heute 6109.90.20
350/9317.02.1993Ein leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken mit langen Ärmeln aus Polyester und Baumwolle wurde in die damalige Warennummer 6109.90.30 eingereiht, heute 6109.90.20.6109.90.30heute 6109.90.20

Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6109.90.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.19726109.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.19726109.90.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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