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Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0 – Kleidung aus anderen Spinnstoffen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kleidung aus Gewirken oder Gestricken aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle oder Chemiefasern, die nicht aus Wolle oder feinen Tierhaaren besteht. Kleidung aus Wolle oder feinen Tierhaaren gehört in 6114.90.00.10.0, Kleidung aus Baumwolle in 6114.20.00.00.0 und Kleidung aus Chemiefasern in 6114.30.00.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionAndere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Zolltarifnummeraus Chemiefasern
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6114.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6114.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6114.90.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6114.90.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware muss aus anderen Spinnstoffen bestehen als Baumwolle oder Chemiefasern. Das ergibt sich aus dem Material, aus dem die Kleidung gewirkt oder gestrickt ist.
✓andere, also nicht: aus Wolle oder feinen TierhaarenDie Ware darf nicht aus Wolle oder feinen Tierhaaren bestehen. Kleidung aus diesen Fasern fällt unter eine andere Zolltarifnummer derselben Warennummer.
6114.90.00.90.0Gestrickte Kleidung aus anderen Spinnstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6114.90.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6114.90.00.10.0aus Wolle oder feinen TierhaarenMengenmäßige Beschränkung
6114.90.00.90.0anderediese SeiteEinfuhrverbot

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6114.90.00 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland4
Frankreich3
vZTAWareGültig bis
DEBTI24546/26-1DeutschlandKleidung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 3,0 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut …04.10.2029
DEBTI27794/25-1DeutschlandBolero, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 62 % Wolle, 27 % …24.08.2028
DEBTI33970/24-1DeutschlandKleidung, sogenannte Langstrickjacke, Artikel 51202, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,2 mm dicken, buntgewirkten …09.10.2027
DEBTI19660/24-1DeutschlandKleidung, sog. Langstrickjacke "Ella", Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 5 mm dicken, buntgewirkten …04.08.2027
FRBTIFR-BTI-2023-06005FrankreichKleidungsstück zur Bedeckung des Oberkörpers, mit langen Ärmeln, vom Typ Unterwäsche, als Damenbekleidung erkennbar …09.11.2026
FRBTIFR-BTI-2023-06002FrankreichKleidungsstück zum Bedecken des oberen Körperteils, ärmellos, vom Typ Unterbekleidung, überwiegend aus gewirkter Wolle …09.11.2026

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0

€
6114.90.00.90.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8346Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6114.90.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6114.90.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19726114.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.20076114.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6114.90.00
  3. 01.01.20076114.90.00.10.0neu eingeführt · „aus Wolle oder feinen Tierhaaren“ · aus 6114.90.00
  4. 01.01.20076114.90.00.90.0neu eingeführt · aus 6114.90.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6114.90.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kleidung aus anderen Spinnstoffen unter 6114.90.00?

Kleidung aus anderen Spinnstoffen gehört in 6114.90.00.90.0, Kleidung aus Wolle oder feinen Tierhaaren in 6114.90.00.10.0. Die Ware muss dafür aus Gewirken oder Gestricken der Position 6114 bestehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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