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Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 – Andere Kleidung aus Chemiefasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

61Kapitel14Position30HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die aus Chemiefasern besteht. Kleidung aus Baumwolle gehört in 6114.20.00.00.0, Kleidung aus anderen Spinnstoffen in die Unterposition 6114.90. Verbindliche Zolltarifauskünfte nennen für diese Nummer unter anderem Kinderkostüme, Bustiers und Karnevalskostüme.

Typische Waren:SporttrikotsKostümePolyester-TopsRadtrikotsBandeausGymnastikanzüge

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionAndere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummeraus Baumwolle
Zolltarifnummeraus ChemiefasernDiese Seite
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6114.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6114.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6114.30.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6114.30.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken
✓aus ChemiefasernDie Ware muss aus Chemiefasern bestehen, also aus synthetischen oder künstlichen Fasern wie Polyamid, Polyester oder Viskose. Das zeigt die Faserangabe der Ware, etwa bei einem Gewirk aus 100 % Nylon (synthetische Chemiefasern).
6114.30.00.00.0Andere Kleidung aus Chemiefasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6114.30.00

ZolltarifnummerWortlaut
6114.30.00.00.0aus Chemiefasern

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6114.30.00 eingereiht

93 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland40
Frankreich38
Schweden9
Niederlande3
Tschechien1
Dänemark1
vZTAWareGültig bis
DEBTI22009/26-1DeutschlandOberteil, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut …26.10.2029
DEBTI23825/26-1DeutschlandKinderkostüm, Größe 110, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem sog. "Ärmelumhang", einer …25.10.2029
DEBTI2043/26-1DeutschlandBustier, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 94 % Polyamid und 6 …03.05.2029
DEBTI6467/26-1DeutschlandAndere Kleidung, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem einfachen Beutel aus Gewirken aus Spinnstoffen mit …03.05.2029
DEBTI596/26-1DeutschlandKarnevalskostüm, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Oberteil (andere …15.03.2029
DEBTI45181/25-1DeutschlandBustier, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Gewirken aus laut …11.01.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0?

13 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0

€
6114.30.00.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7028Costa Rica0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8346Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
893/9313.04.1993Ein leichtes, einfarbiges Kleidungsstück aus Gewirk mit 65 % Polyester und 35 % Baumwolle, mit kurzen Ärmeln und Kapuze, wurde in die Warennummer 6114.30.00 eingereiht.6114.30.00
1584/8907.06.1989Eine Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen, für den Einzelverkauf aufgemacht, mit einem Oberteil aus Gewirk aus 55 % Chemiefasern und 45 % Baumwolle, wurde in die Warennummer 6114.30.00 eingereiht.6114.30.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 6114.30.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.19726114.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“
  2. 01.01.19726114.30.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0

Schließt Abschnitt XI, Anmerkung 8 Waren unter 6114.30.00.00.0 aus?

Nein, Anmerkung 8 betrifft nur die Kapitel 50 bis 60. Sie schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 sowie Waren der Kapitel 56 bis 59 aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus. Die Warennummer 6114.30.00 liegt in Kapitel 61 und fällt nicht unter diese Ausschlüsse.

Welche Zolltarifnummer gilt für Sporttrikots aus Chemiefasern unter 6114.30.00?

Sporttrikots, Radtrikots und Basketball-Trikots aus Gewirken oder Gestricken aus Chemiefasern gehören in die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0. Aus Baumwolle gefertigte Kleidung gehört dagegen in 6114.20.00.00.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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