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Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0 – Arbeitslatzhosen aus Chemiefasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Latzhosen für Männer oder Knaben aus künstlichen Chemiefasern, die als Arbeits- und Berufskleidung gelten. Latzhosen aus künstlichen Chemiefasern, die keine Arbeits- und Berufskleidung sind, gehören in 6203.49.39.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
PositionAnzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben
6203.11 – 6203.19Anzüge
6203.22 – 6203.29Kombinationen
6203.31 – 6203.39Jacken
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
Unterpositionaus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus Baumwolle
Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
aus künstlichen Chemiefasern
Latzhosen
ZolltarifnummerArbeits- und BerufskleidungDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummeraus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6203.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6203.49.318-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6203.49.31.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6203.49.31.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0?

Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus … › 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen …
✓lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze HosenDie Ware muss eine Latzhose sein. Latzhosen zählen zu den Hosen für Männer oder Knaben, zu denen auch lange Hosen und kurze Hosen gehören.
✓aus anderen SpinnstoffenDer Stoff muss zu den anderen Spinnstoffen gehören, also nicht Wolle oder feine Tierhaare, Baumwolle oder synthetische Chemiefasern sein.
✓aus künstlichen ChemiefasernBesteht der Stoff aus künstlichen Chemiefasern, passt die Ware in diese Unterteilung.
✓LatzhosenDie Ware muss eine Latzhose sein. Lange Hosen gehören in eine andere Unterteilung.
✓Arbeits- und BerufskleidungDie Ware muss Arbeits- und Berufskleidung sein. Daran erkennen Sie sie an einem einfachen oder besonders geschnittenen Aussehen und an einem im Allgemeinen strapazierfähigen Gewebe, das nicht einläuft, sofern sie ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidung bestimmt ist.
6203.49.31.00.0Latzhosen aus künstlichen Chemiefasern, Berufskleidung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6203.49.31

ZolltarifnummerWortlaut
6203.49.31.00.0Arbeits- und Berufskleidung

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6203.49.31 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6203.49.503Kurze Hose, Art. H74511M62386KA3 // 24-0923, Größe 32, in einem Polybeutel verpackt. Aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Viskose und 23 % Lyocell (beides künstliche …
6203.49.901Lange Hose, Größe 42, in einem Polybeutel verpackt, aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, in der Taille abschließend, mit einem ca. 4,5 cm breiten Bund mit …
6203.49.111Kleidungsstück zur Bedeckung des Unterkörpers, Typ Arbeitshose, in grauer Farbe, aus Gewebe gefertigt, überwiegend aus künstlichen Fasern (73 % Rayon) und synthetischen Fasern (27 %). Dieses als …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0

€
6203.49.31.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7913Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8350Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 62, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 62, Allgemeines1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen des Einreihung von Kleidungsstücken, die als Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6203 und 6204 aufgebrachte Verzierungen …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6203.49.31

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19726203.49.31gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Arbeits- und Berufskleidung“
  2. 01.01.19726203.49.31.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Arbeits- und Berufskleidung“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0

Gehört Arbeits- und Berufskleidung unter 6203.49.31.00.0 nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 zu den Kapiteln 50 bis 55 oder 60?

Nein. Anmerkung 8 zu Abschnitt XI schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 aus den Kapiteln 50 bis 55 und 60 aus. Die Zolltarifnummer 6203.49.31.00.0 steht in Kapitel 62 und fällt daher nicht in diese Kapitel.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex

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