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Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0 – Baumwollkleider, Batik-Handdruck

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kleider für Frauen oder Mädchen aus Baumwolle, die nach dem Batik-Verfahren handbedruckt sind. Andere Baumwollkleider gehören in die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
PositionKostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
Kleider
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus Baumwolle
Zolltarifnummernach dem Batik-Verfahren handbedrucktDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummeraus synthetischen Chemiefasern
Unterpositionaus künstlichen Chemiefasern
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6204.426-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6204.42.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6204.42.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6204.42.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0?

Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus … › 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke …
✓KleiderDie Ware muss ein Kleid für Frauen oder Mädchen sein.
✓aus BaumwolleDie Ware muss aus Baumwolle bestehen.
✓nach dem Batik-Verfahren handbedrucktDie Ware muss nach dem Batik-Verfahren handbedruckt sein. Ware ohne diesen Handdruck fällt in die Zeile „andere“.
6204.42.00.10.0Baumwollkleider, nach Batik-Verfahren handbedruckt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6204.42.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6204.42.00.10.0nach dem Batik-Verfahren handbedrucktdiese SeiteZollkontingent
6204.42.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6204.42.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI29349/25-1DeutschlandKleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus bis zu ca. 1,7 mm dicken Stickereien der …17.08.2028
DEBTI3971/25-1DeutschlandKleid, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem bedrucktem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten …28.04.2028
DEBTI50765/24-1DeutschlandKleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 97 % Baumwolle und 3 …09.03.2028
FRBTIFR-BTI-2026-05045FrankreichTextilware in Form eines Kurzarmkleides, hergestellt aus Baumwollgewebe, die den Oberkörper bis unterhalb des Knies …03.08.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0

€
6204.42.00.10.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0106Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1251Tunesien0 %22.01.2026 – 21.01.2027
09.7913Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8351Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6204.42.00.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 62, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 62, Allgemeines1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen des Einreihung von Kleidungsstücken, die als Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6203 und 6204 aufgebrachte Verzierungen …
6204.41.00 bis 6204.49.90Kleider: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104.41.00 bis 6104.49.00 gelten sinngemäß.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
92/9720.01.1997Ein leichtes, weites, ärmelloses Kleidungsstück aus einfarbigem Baumwollgewebe wurde in die Warennummer 6204.42.00 eingereiht.6204.42.00
2507/9120.08.1991Ein einteiliges, ärmelloses Kleidungsstück aus Baumwollgewebe, das Ober- und Unterkörper bedeckt, wurde in die Warennummer 6204.42.00 eingereiht.6204.42.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-32/8407.03.1985DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST SO AUSZULEGEN , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6204.42.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19726204.42.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Baumwolle“
  2. 01.01.19726204.42.00.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nach dem Batik-Verfahren handbedruckt“
  3. 01.01.19726204.42.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0

Gehört ein nach dem Batik-Verfahren handbedruckter Baumwollkleid in die Kapitel 50 bis 55?

Nein, konfektionierte Waren gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0 steht im Pfad unter der Position 6204 und damit in Kapitel 62.

Welche Zolltarifnummer gilt für Kleider aus Baumwolle unter 6204.42.00?

Für Kleider aus Baumwolle, die nach dem Batik-Verfahren handbedruckt sind, gilt die Zolltarifnummer 6204.42.00.10.0. Alle anderen Kleider aus Baumwolle unter 6204.42.00 fallen in die Zolltarifnummer 6204.42.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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