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Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0 – Blusen aus Chemiefasern für Frauen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

62Kapitel06Position40HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Blusen und Hemdblusen für Frauen oder Mädchen, die aus Chemiefasern bestehen. Blusen aus Baumwolle gehören in die Unterposition 6206.30, Blusen aus anderen Spinnstoffen in die Unterposition 6206.90. Laut vZTA gehören auch Hemdblusen aus Lyocell hierher.

Typische Waren:BlusenHemdblusen aus LyocellHemdblusen aus Mischgeweben

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
PositionBlusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
Zolltarifnummeraus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
Zolltarifnummeraus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus Baumwolle
Zolltarifnummeraus ChemiefasernDiese Seite
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6206.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6206.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6206.40.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6206.40.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0?

Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus … › 6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen
✓aus ChemiefasernDie Bluse ist aus Chemiefasern gefertigt, etwa aus Gewebe aus 100 % Polyester oder 100 % Viskose. Den Stoff erkennen Sie an der Materialangabe im Etikett oder in der Produktbeschreibung.
6206.40.00.00.0Blusen aus Chemiefasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6206.40.00

ZolltarifnummerWortlaut
6206.40.00.00.0aus Chemiefasern

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6206.40.00 eingereiht

12 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland10
Frankreich2
vZTAWareGültig bis
DEBTI50761/25-1DeutschlandBluse, Größe S, Foto siehe Anlage, - im Bereich des Vorderteils, der Schultern, der Hälfte der Ärmel und eines bis zu …01.03.2029
DEBTI50782/25-1DeutschlandBluse, Größe M, Foto siehe Anlage, - im Bereich des Vorderteils, der Schultern, der Hälfte der Ärmel und eines bis zu …01.03.2029
DEBTI47495/25-1DeutschlandHemdbluse, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben …21.12.2028
DEBTI26609/25-1DeutschlandHemdbluse, Größe 146/152, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten …17.08.2028
DEBTI23466/25-1DeutschlandHemdbluse, Größe XS/S, aus ca. 2,2 mm dicken, beidseitig gerauten, einfarbigen Doppelgeweben aus 45 % Polyester, 2 % …04.08.2028
DEBTI12957/25-1DeutschlandBluse, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - doppellagig gearbeitet (im Bereich des oberen …23.06.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0

€
6206.40.00.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.1257Tunesien0 %22.01.2026 – 21.01.2027
09.7057Honduras0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7913Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8353Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 62, Anmerkung 4
4. Zu den Positionen 6205 und 6206 gehören nicht Kleidungsstücke mit Taschen unterhalb der Taille, mit einem gerippten Bund oder einem anderen verengenden Abschluss am unteren Ende. Zu Position 6205 gehören nicht ärmellose Kleidungsstücke. „Hemden“ und „Hemdblusen“ sind Kleidungsstücke zum Bedecken des Oberkörpers, mit langen oder kurzen Ärmeln und einer durchgehenden oder teilweisen, vom Halsausschnitt ausgehenden Öffnung. „Blusen“ sind weit geschnittene Kleidungsstücke, die ebenfalls den Oberkörper bedecken, auch ärmellos, auch mit Öffnung am Halsausschnitt. „Hemden“, „Hemdblusen“ und „Blusen“ können auch einen Kragen haben.

Einreihungsverordnungen (5)

VerordnungWareNummer
728/200415.04.2004Eine Zusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken für den Einzelhandel, darunter ein leichtes Kleidungsstück aus glänzendem Gewebe aus 100 % Polyester mit Mao-Kragen, wurde in die Warennummer 6206.40.00 eingereiht.6206.40.00
511/9622.03.1996Eine Zusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken aus plissiertem Gewebe aus 100 % Viskose mit Druckmotiven wurde in die Warennummer 6206.40.00 eingereiht.6206.40.00
350/9317.02.1993Ein leichtes Kleidungsstück aus Gewebe aus 100 % Polyester mit langen Ärmeln und V-Ausschnitt, als Bluse, wurde in die Warennummer 6206.40.00 eingereiht.6206.40.00
1012/9020.04.1990Ein ärmelloses Kleidungsstück aus einfarbigem Gewebe aus 100 % künstlichen Chemiefasern mit rundem Halsausschnitt und seitlichen Schlitzen wurde in die Warennummer 6206.40.00 eingereiht.6206.40.00
1012/9020.04.1990Ein ärmelloses Kleidungsstück aus mehrfarbig bedrucktem Gewebe aus 100 % künstlichen Chemiefasern mit rundem Halsausschnitt wurde in die Warennummer 6206.40.00 eingereiht.6206.40.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6206.40.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 4.
  1. 01.01.19726206.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“
  2. 01.01.19726206.40.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus Chemiefasern“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0

Gehört die Zolltarifnummer 6206.40.00.00.0 zu den Kapiteln 50 bis 55 oder 60?

Nein. Abschnitt XI, Anmerkung 8 bestimmt, dass konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 gehören. Die Blusen dieser Zolltarifnummer gehören zu Kapitel 62, Kleidung und Bekleidungszubehör.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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