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gültig seit 01.01.20071 Zollkontingent

Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0 – Taschentücher, andere Spinnstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für Taschentücher und Ziertaschentücher aus anderen Spinnstoffen, die nicht Seide, Schappeseide oder Bourretteseide sind. Taschentücher aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide gehören in 6213.90.00.10.0. Eine verbindliche Zolltarifauskunft betrifft quadratische, bedruckte Ziertaschentücher aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern).

Typische Waren:ZiertaschentücherBedruckte Polyestergewebe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
PositionTaschentücher und Ziertaschentücher
Unterpositionaus Baumwolle
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen
Zolltarifnummeraus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6213.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6213.90.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6213.90.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6213.90.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0?

Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus … › 6213 Taschentücher und Ziertaschentücher
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus einem anderen Spinnstoff als den Materialien der Nachbarnummern dieser Unterposition. Maßgeblich ist das Material des Gewebes, im vZTA-Beispiel 100 % Polyester, eine synthetische Chemiefaser.
✓andere, also nicht: aus Seide, Schappeseide oder BourretteseideDie Ware ist ein Taschentuch oder Ziertaschentuch aus Spinnstoffen, die nicht unter die Position für Seide, Schappeseide oder Bourretteseide fallen, etwa Gewebe aus Polyester.
6213.90.00.90.0Taschentücher aus anderen Spinnstoffen nicht Seide

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6213.90.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6213.90.00.10.0aus Seide, Schappeseide oder BourretteseideEinfuhrverbot
6213.90.00.90.0anderediese SeiteMengenmäßige Beschränkung

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6213.90.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI73/26-1DeutschlandZiertaschentücher, siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - quadratisch, Abmessungen: ca. 45 cm x 45 …15.03.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0

€
6213.90.00.90.0Drittlandszoll10 %1.000 €2.090 €3.090 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7913Neuseeland0 %seit 01.05.2024

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 10 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20268,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0

Sonderzölle gibt es für diese Nummer nicht. An ihr steht im EU-TARIC: Mengenmäßige Beschränkung. Für welche Länder und Waren sie gilt, zeigt der EU-TARIC am Stichtag.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 62, Anmerkung 8
8. Halstücher und ähnliche Waren der Position 6214 von quadratischer oder annähernd quadratischer Form, bei denen jede Seite 60 cm oder weniger misst, werden wie Ziertaschentücher der Position 6213 behandelt. Taschentücher und Ziertaschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm misst, gehören zu Position 6214.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6213.90.00

  1. 01.01.19726213.90.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.20076213.90.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6213.90.00
  3. 01.01.20076213.90.00.10.0neu eingeführt · „aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide“ · aus 6213.90.00
  4. 01.01.20076213.90.00.90.0neu eingeführt · aus 6213.90.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6213.90.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Ziertaschentücher aus Polyester unter 6213.90.00?

Ziertaschentücher aus Polyester, die nicht aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide sind, gehören in 6213.90.00.90.0. Seidene Taschentücher gehören in 6213.90.00.10.0.

Gehören konfektionierte Taschentücher unter 6213.90.00 zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60?

Nein, nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 a gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Nummer 6213.90.00.90.0 steht in Kapitel 62 und fällt daher nicht in diese Kapitel.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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